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10 Gebäude rockerähnlicher Gruppierungen durchsucht – Waffen und weiteres gefunden

Raum Stuttgart / Ulm / Heidenheim / Schwäbisch-Gmünd / Augsburg. Wie die Staatsanwaltschaft Ulm und Polizei mitteilen, wurden bei Durchsuchungen von Gebäuden zweier rockerähnlicher Gruppierungen mehrere verbotene Gegenstände und Substanzen gefunden.
Im Zuge der Ermittlungsverfahren, die die Ulmer Behörden derzeit schwerpunktmäßig in Kreisen von Rockern und so genannten rockerähnlichen Gruppierungen führen, wurden mittlerweile mehrere Durchsuchungen durchgeführt. Dabei stellten die Ermittler unter anderem zahlreiche Waffen sicher.

Wie berichtet, explodierte Mitte Juni vor einer Gaststätte am Ulmer Kornhausplatz am frühen Morgen ein Sprengkörper. Dabei entstand Sachschaden in Höhe von mehreren tausend Euro, Menschen kamen nicht zu Schaden. Im Zuge der Ermittlungen prüften die Behörden auch, ob ein Zusammenhang zu Vorfällen im Umfeld von Rocker Gruppierungen besteht.

Bereits Anfang Mai sollen nach Erkenntnissen der Ermittler Schüsse auf ein Bordell in der Ulmer Weststadt abgefeuert worden sein. Hier ermitteln die Behörden wegen versuchten Mordes und prüfen den anzunehmenden Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen im Rockermilieu.

Mitte August durchsuchte die Polizei, ausgestattet mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss, den die Ulmer Staatsanwaltschaft beantragt hatte, die Wohnungen von Tatverdächtigen. Sie sind Angehörige zweier Gruppierungen, die in der Region ansässig sind. Zehn Gebäude in Stuttgart und den Landkreisen Böblingen, Aalen, Esslingen, Neu-Ulm, Augsburg, Schwäbisch-Gmünd und Heidenheim durchsuchten die Polizisten. Spezialkräfte der Polizei unterstützten die Ermittler dabei.

Fünf Schreckschusswaffen, etwa 20 verbotene Gegenstände, wie Messer, Schlagwerkzeuge, Pfeffersprays und eine Machete, sowie Anabolika und geringe Mengen Amphetamin stellten die Polizisten sicher. Auch Unterlagen und Datenträger behielten die Beamten ein, diese werden derzeit ausgewertet.

Die Ermittlungen der Kriminalpolizei dauern an, von der Auswertung der sichergestellten Gegenstände versprechen sich die Ermittlungsbehörden neue Erkenntnisse zur Klärung der einzelnen schweren Straftaten.





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