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Günzburg: Besucher des Amtsgericht Günzburg führt Einhandmesser bei sich

Wer das Gebäude des Amtsgericht Günzburg betritt, muss sich einer Einlasskontrolle unterziehen, die nun bei einem 46-jährigen Mann anschlug.
Im Rahmen einer Einlasskontrolle beim Amtsgericht Günzburg schlug in den Morgenstunden des 09.10.2015 bei einem 46-jährigen Besucher der Metalldetektor an. Der Grund ließ sich schnell klären – der Mann führte ein Einhandmesser mit sich. Vor einem Weiterkommen im Gebäude, wurde ihm das Messer abgenommen und der Polizei übergeben.

In diesem Zusammenhang wird auf die Norm des Waffengesetzes (WaffG) hingewiesen. Gemäß dieser ist das unsachgemäße Führen von Messern mit einhändiger feststellbarer Klinge (Einhandmesser) und feststehenden Messern mit einer Klinge von über 12 cm in der Öffentlichkeit verboten und als Ordnungswidrigkeitstatbestand definiert. Ein unsachgemäßes Führen liegt dann vor, wenn kein berechtigtes Interesse vorhanden ist. Ein solches kann für einen Besucher eines Gerichtsgebäudes grundsätzlich nicht gegeben sein. Laut Gesetzeslage stellen Verstöße eine Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden.


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