Regionalnachrichten

Memmingen: Anzeige wegen Raub wird nun für das vermeintliche Opfer zum Problem

Unangenehm und nicht billig wird für das vermeintliche Opfer eine Anzeige wegen eines Raubüberfalles kommen.
Letzte Woche am 11.01.2016 wurde bei der Polizei eine vermeintliche Raubtat zur Anzeige gebracht, welche sich an diesem Tag gegen 09.30 Uhr in Memmingen zugetragen haben soll. Umfangreiche Ermittlungen führten dazu, dass gegen die Anzeigenerstatterin nun wegen dem Vortäuschen einer Straftat ermittelt wird.

Eine 35-Jährige aus dem Landkreis Ostallgäu schilderte gegenüber der Polizei, dass sie von einer Gruppe nicht deutschsprechender Täter festgehalten, mit einem Messer bedroht und geschlagen wurde. Der vermeintliche Haupttäter habe die Frau zudem unsittlich berührt Sie konnte sich losreißen, musste aber im Nachgang feststellen, dass ihr ein hoher Bargeldbetrag und ein Mobiltelefon entwendet wurden.

Umgehend führte die Kriminalpolizei Memmingen umfangreiche Ermittlungen durch. Dabei stellten die Ermittler Unstimmigkeiten im Tatablauf fest, die sie stutzig machten. Im Fortgang der Ermittlungen wurden Erkenntnisse gewonnen, die ergaben, dass die Tat in der geschilderten Form nicht stattgefunden haben kann. Gegen die Frau wurde nun ein Ermittlungsverfahren wegen Vortäuschen einer Straftat eingeleitet. Die Hintergründe des Verhaltens der Frau sind derzeit Gegenstand der Ermittlungen.

„Kapitaldelikte sind mit einem immensen Ermittlungsaufwand verbunden“, so Kriminaloberrat Wolfgang Sauter, Leiter der Kriminalpolizeiinspektion Memmingen. „Kurzfristig müssen Ermittlungen in anderen Fällen zurückstehen. Wenn dieser Aufwand dann nicht gerechtfertigt ist, so ist das besonders bitter.“

„Das Vortäuschen einer Straftat ist kein Kavalierdelikt sondern eine schwere Straftat, da hier der Rechtsstaat in seiner Arbeit massiv behindert wird.“, so Oberstaatsanwalt Dr. Christoph Ebert, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Memmingen. „Die Tat kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.“

Durch die bisherige Sachbearbeitung waren über 180 Stunden an Ermittlungsarbeit erforderlich. Neben dem Strafverfahren, welches eingeleitet wurde, wird auch eine Kostenerhebung, die bis zu 10.000 Euro betragen kann, geprüft.

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