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Ohne Zulassung und Versicherung mit PKW unterwegs

Die Verkehrskontrolle eines Autos, am 09.03.2016 auf der Autobahn 8 bei Günzburg, hat für den Fahrer nun strafrechtliche Konsequenzen.
Gestern in den Nachmittagsstunden kontrollierten Zivilfahnder der Verkehrspolizeiinspektion Neu-Ulm auf der BAB A8 im Bereich der Anschlussstelle Günzburg einen Pkw mit französischen Kennzeichen. Der Fahrzeuglenker, ein 31-jähriger Bulgare mit Wohnsitz im Raum Freiburg, händigte den Beamten französische Fahrzeugdokumente und seinen bulgarischen Führerschein aus. Es stellte sich heraus, dass der Mann den Pkw bereits im Vorjahr in Frankreich gekauft hatte und diesen nun nach Bulgarien überführen wollte. Ein dafür erforderliches Ausfuhrkennzeichen, bzw. eine gültige Versicherung konnte er nicht vorweisen. Des Weiteren war sein mitgeführter bulgarischer Führerschein bereits Ende 2015 abgelaufen. Dies führte dazu, dass die Weiterfahrt an Ort und Stelle unterbunden werden musste.

Die verschiedenen Delikte, unter anderem ein Vergehen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstöße gemäß dem Kraftfahrzeugsteuer- und dem Pflichtversicherungsgesetz, werden ein Strafverfahren nach sich ziehen.





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