Verkehrsunfall: Reh diente als Schutzbehauptung
Nach einem Verkehrsunfall bei Elchingen behauptete die Autofahrerin, dass sie einem Reh ausweichen musste, doch die Beamten deckten die Schutzbehauptung auf.
Am 16.03.2016, gegen 10.30 Uhr, fuhr eine 55-jährige Pkw-Fahrerin von Leibi kommend in Richtung Elchingen, als sie nach rechts von der Fahrbahn abkam. Nachdem sie zunächst einen Leitposten sowie zwei Schilder beschädigte, geriet sie auf die Gegenfahrbahn und fuhr letztlich die Böschung hinunter, wobei mehrere Bäume beschädigt wurden. Es entstand ein Sachschaden von mehreren tausend Euro.
Bei der anschließenden Unfallaufnahme machte sie ein Reh für ihr Ausweichmanöver verantwortlich. Ein anschließend durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 2 Promille. Die Pkw-Fahrerin erwarten nun eine Strafanzeige und der Verlust ihres Führerscheins.