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Staatsanwaltschaft Augsburg erhebt Anklage gegen Feuerwehrbeamten

Die Staatsanwaltschaft Augsburg erhebt Anklage beim Amtsgericht Augsburg – Schöffengericht – im Verfahren gegen einen Beamten der Berufsfeuerwehr Augsburg wegen Untreue und Unterschlagung

Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat gegen einen 48-jährigen Feuerwehrbeamten wegen Untreue in 69 Fällen und Unterschlagung anvertrauter Sachen in einem Fall Anklage zum Schöffengericht des Amtsgerichts Augsburg erhoben.

Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig seine Befugnis als Sachgebietsleiter, Aufträge bis zu einem Volumen von 250 Euro für dienstliche Anschaffungen zu erteilen und die entsprechenden Zahlungen anzuweisen, im Zeitraum Juni 2010 bis November 2014 in 69 Fällen für private Zwecke missbraucht zu haben. Der seit 01.03.2015 nicht mehr als Beamter beim Amt für Brand- und Katastrophenschutz der Stadt Augsburg beschäftigte Angeschuldigte, soll in dieser Zeit Waren im Wert zwischen 20 Euro und knapp 1000 Euro, insgesamt in Höhe von rund 10.000 Euro für private Verwendungen bestellt und zur Zahlung durch die Stadt Augsburg angewiesen haben.

Darüber hinaus wird dem Angeschuldigten vorgeworfen nach seinem Ausscheiden eine ihm für dienstliche Zwecke übergebene Digitalkamera im Wert von rund 100 Euro für sich behalten zu haben.

Der Angeschuldigte hat die Taten im Rahmen des Ermittlungsverfahrens eingeräumt und den Schaden zum Teil wiedergutgemacht.




Der gesetzliche Strafrahmen beträgt für Untreue Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, bei gewerbsmäßiger Begehungsweise, die dem Angeschuldigten in 61 Fällen im Hinblick auf den Wert der bestellten Waren zu Last gelegt wird, beträgt der Strafrahmen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Für Unterschlagung anvertrauter Sachen sieht das Strafgesetzbuch einen Strafrahmen von einem Monat bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor.

Im Rahmen der Ermittlungen ergaben sich Tatvorwürfe gegen einen 64-jährigen bzw. einen 57-jährigen Beamten wegen Betrugs in 20 Fällen, davon in 16 Fällen gewerbsmäßig handelnd, bzw. Untreue. Insoweit wurden die Verfahren mit Anträgen auf Erlass von Strafbefehlen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung bzw. einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen an das Amtsgericht Augsburg abgeschlossen.




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