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Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen ausgelöstem Rauchmelder

Nachbarn hörten am 08.04.2016 in Neu-Ulm einen Rauchmelder schrillen und riefen daraufhin die Polizei an, die nach dem Rechten sah.
Aufmerksame Nachbarn verständigten am 08.04.2016 gegen 22.25 Uhr die Polizei Neu-Ulm über einen lautstark „pfeifenden“ Rauchmelder in einer Nachbarwohnung in einem Mehrfamilienhaus. Weiter wurde mitgeteilt, dass der 58-jährige Bewohner der Wohnung die Wohnungstüre nicht öffnet. Erst nach mehrmaligem Klopfen und Läuten wurde der hinzugerufenen Streife die Wohnungstüre durch den Bewohner geöffnet. Wie festgestellt werden konnte ist dieser zuvor auf dem Sofa eingeschlafen. Dabei vergaß er sein zuvor auf den Herd gestelltes Essen, welches daraufhin anbrannte. Auf Grund der Rauchentwicklung löste daraufhin der Rauchmelder Alarm aus. Keiner der Beteiligten wurde verletzt. Gegen den unachtsamen 58-Jährigen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Feuerwehr musste nicht ausrücken.





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