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Alb-Donau-Kreis: Die Biker kommen – Sternfahrt zum landesweiten Bikertag

Die Sternfahrt zum landesweiten Bikertag führt auch in diesem Jahr durch die Region. Alle Motorradfahrer sind eingeladen, die Anwohner der Strecken bittet die Polizei um Verständnis.

Das Innenministerium Baden-Württemberg veranstaltet zusammen mit mehreren Partnern am 08. Mai zum siebten Mal ein Treffen von Motorradfahrerinnen, -fahrern und Interessierten. Der „Bikertag 2016 – Sicher im Südwesten“ findet in der Messe Stuttgart, Halle 9, statt.

Die Zahl der tödlichen Motorradunfälle in Baden-Württemberg ist immer noch zu hoch. Das will die Polizei mit ihren Partnern verbessern. Denn jeder verunglückte Kradfahrer ist einer zu viel. Neben einer intensiveren Verkehrsüberwachung wird deshalb auch 2016 dieser Motorradsicherheitstag durchgeführt. Mit „am Krad“ sind neben der Verkehrssicherheitsaktion GIB ACHT IM VERKEHR auch die LANDESVERKEHRSWACHT, TÜV-Süd, der Fahrlehrerverband, die Firma BMW Motorrad, die Zeitschrift MOTORRAD, SWR 3 und andere Partner.

Die Veranstalter organisieren eine Sternfahrt mit acht Routen zur Messe. Startorte sind meist Niederlassungen des TÜV. Über Details dazu und zum Programm informiert im Internetauftritt die Seite www.bikertag.de. Der Eintritt ist frei.

Bei den „Bikertagen“ der Vorjahre erschienen bis zu 10.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, mehrere tausend Biker fuhren die Sternfahrt mit!

Eine Route der Sternfahrt beginnt kurz vor 9.30 Uhr in der Schlechtenfelder Straße in Ehingen und endet nach rund 130 Kilometern in Leinfelden-Echterdingen. Dabei fahren die Motorräder wenige Minuten nach dem Start durch Heufelden und weiter nach Erbach-Ringingen und Schelklingen. Über die B 492 führt die Strecke nach Schmiechen, dann weiter über Hütten, Gundershofen, Mehrstetten in Richtung Münsingen. Dort ist der Tross bereits kurz nach 10 Uhr. Über weitere Motorradstrecken, vorbei an Hülben, Neuffen, Aichtal und Neuhausen geht der Weg zur Messe Stuttgart.

Die Kradfahrer fahren dabei in einem Verband, einer Kolonne. Das beeinträchtigt der Verkehr, hauptsächlich an Kreuzungen, Einmündungen, Überwegen für Fußgänger, auch an Ampeln. Denn eine Kolonne von Fahrzeugen gilt rechtlich als ein Fahrzeug. So dürfen beispielsweise alle Fahrzeuge einer zugelassenen Kolonne eine Kreuzung auch bei Rot passieren, sofern das erste Fahrzeug die Ampel bei Grün passiert hat. Die Polizei bittet, dies zu beachten. Sie hofft auf die Vorsicht aller Verkehrsteilnehmer.





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