Gewinnversprechen: Aufmerksamer Mitarbeiter verhindert Betrug
Einem aufmerksamen Mitarbeiter ist es zu verdanken, dass eine Dame in Günzburg nicht auf eine Betrugsmasche hereingefallen war.
Gestern Nachmittag wollte eine 69-jährige Dame in einem Geschäft am Bahnhof per Bargeldtransfer einen Geldbetrag von mehreren hundert Euro nach Großbritannien überweisen. Hintergrund dieses Überweisungswunsches war, dass die Dame per E-Mail von einem angeblichen Bankmanager aus Großbritannien darüber informiert worden war, dass sie angeblich bei einem Gewinnspiel einen hohen Geldbetrag gewonnen habe. Damit ihr der Gewinn überwiesen werden könne, müsse sie darum vorab eine Bearbeitungsgebühr entrichten. Dem Mitarbeiter des Geschäftes, in welchem die Dame die Überweisung veranlassen wollte, kam der Sachverhalt verdächtig vor und er verständigte die Polizei.
Die Ermittlungen ergaben, dass die Dame an gar keinem Gewinnspiel teilgenommen hatte. Aufgrund des falschen Gewinnversprechens hätte die Dame beinahe die sogenannte Bearbeitungsgebühr überwiesen und wäre so um diesen Betrag betrogen worden. Die tatsächliche Aussicht auf den Erhalt des versprochenen Gewinns gab es definitiv nicht. Bei diesen falschen Gewinnversprechen handelt es sich um eine bekannte Betrugsmasche.
Es wird darauf hingewiesen, dass es keine derartigen Gewinne gibt, ohne dass man zuvor an einem Gewinnspiel, Lotterie, etc. teilgenommen hat. Zudem sind für tatsächliche Gewinne im Vorfeld keine Bearbeitungsgebühren zu entrichten.