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Region: Schwerpunktaktion „Geschwindigkeit auf Landstraßen“

Im Rahmen der Schwerpunktaktion „Geschwindigkeit“ vom 04.07.2016 bis 17.07.2016 wurden unter anderem von Beamten der Polizeiinspektion Günzburg und Mindelheim mehrere Geschwindigkeitsüberwachungen durchgeführt.

Im Bereich Günzburg wurden diese im Bereich der Bundesstraße 16 und auf der Staatsstraße 2020 zwischen Schneckenhofen und Bubesheim durchgeführt. Hierbei mussten bei Messungen vom 01.07. bis 03.07.2016 mehrere Verkehrsteilnehmer beanstandet werden, die sich nicht an die vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbeschränkungen gehalten haben. Der unrühmliche „Spitzenreiter“ wurde am Vormittag des vergangenen Freitages auf der Staatsstraße 2020 zwischen Schneckenhofen und Bubesheim mit einer Geschwindigkeit von 162 km/h gemessen. In diesem Bereich gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Den 39-jährigen Fahrer erwartet nun unter anderem ein erhebliches Bußgeld und ein Fahrverbot.

Am 04.07.2016 wurden durch Beamte der Polizeiinspektion Mindelheim mehrstündige Geschwindigkeitskontrollen an verschiedene Örtlichkeiten im Dienstbereich durchgeführt. Hierbei konnten 17 Kraftfahrer festgestellt werden, welche die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht einhielten und entsprechend verwarnt bzw. angezeigt wurden. „Spitzenreiter“ war ein Kraftfahrer, der außerorts bei der dort vorgeschriebenen zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h mit 110 km/h gemessen wurde. Diesem droht nun eine Anzeige mit einem Bußgeld in Höhe von 120 Euro und einem Punkt.

Die Polizei wird weiter verstärkt Geschwindigkeitsmessungen durchführen. Auch innerorts werden, oft an mehrmals wechselnden Örtlichkeiten Messungen vorgenommen. So wurde beispielsweise auch am 05.07.2016 in Günzburg unter anderem auf der Augsburger Straße gemessen.

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