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Spontane Stauumfahrung war keine gute Idee

Nicht wirklich clever verhielt sich am 25.07.2016 ein 54-jähriger Jeep-Fahrer aus München, der von der Mühlhauser Straße auf die Autobahn A8 auffahren wollte.
Auf dem Zubringer zur A8 kam es in Lechhausen, im Kreis Augsburg, verkehrsbedingt zu einem kurzfristigen Stau. Diesen wollte der Jeep-Fahrer, dem es „zu langsam“ vorwärts ging, gegen 15.10 Uhr dadurch umgehen, dass er sich an einem vor ihm wartenden BMW-Fahrer vorbeischlängelte. Hierbei blieb er allerdings mit seinem vorderen linken Fahrzeugeck am rechten hinteren Fahrzeugeck des BMW hängen. Dabei entstand an beiden Fahrzeugen Sachschaden von insgesamt wohl mehr als 1.000 Euro. Verletzt wurde niemand.

Bei der anschließenden Unfallaufnahme bemerkten die Beamten einen verdächtigen Geruch beim Unfallverursacher und vermuteten, das hier Alkohol im Spiel sein könnte. Sie täuschten sich nicht, denn der obligatorische Atemalkoholtest ergab einen Wert von bedenklichen 3,5 Promille.

Blut unter Zwang abgenommen
Mit der anschließenden Blutentnahme war der Autofahrer allerdings nicht einverstanden, weswegen eine richterliche Entscheidung herbeigeführt werden musste. Weitere polizeiliche Anforderungen ignorierte er schließlich, weshalb die Blutentnahme nur unter Anwendung von Zwangsmaßnahmen durchgeführt werden konnte.

Aufgrund seiner erheblichen Alkoholisierung wurde der Jeep-Fahrer danach in den Polizeiarrest eingeliefert werden, wo er seinen Rausch ausschlafen durfte. Sein Führerschein wurde sichergestellt, eine Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs infolge Trunkenheit folgt.

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