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Pilotierungsstart der Body-Cam bei der Polizeiinspektion Augsburg Mitte

Nachdem der Bayerische Innenminister Joachim Herrmann am 02.11.2016 den Startschuss für einen einjährigen Probebetrieb der sogenannten Body-Cam bei der Bayerischen Polizei gegeben hat, stellte am 03.11.2016 der Präsident des Polizeipräsidiums Schwaben Nord, Michael Schwald zusammen mit Werner Bayer, dem Dienststellenleiter der Polizeiinspektion Augsburg Mitte und dessen Stellvertreter Robert Kühnel, die Rahmenbedingungen des Body-Cam-Einsatzes der Öffentlichkeit vor.

Neben Polizeibeamten sechs weiterer bayerischer Polizeidienststellen werden ab sofort auch Angehörige der Polizeiinspektion Augsburg Mitte mit diesen Kameras ausgestattet im Einsatz sein. Grund hierfür sind die seit Jahren hohen Fallzahlen, in denen sich Polizeibeamte des Augsburger Innenstadtreviers mit verbalen und auch körperlichen Übergriffen konfrontiert sehen. 2015 wurden 480 Übergriffe in Augsburg gezählt, davon allein bei der Polizeiinspektion Augsburg Mitte 218. Dabei wurden insgesamt 144 Polizeibeamte verletzt, davon 55 aus der Innenstadtinspektion.

Hat die Uniform Polizeibeamte früher geschützt, ist die Amtskleidung heute eher zur Zielscheibe von Aggressionen geworden. Gerade im Bereich der sogenannten „Partyszene“ in der Augsburger Innenstadt werden Polizeibeamte überproportional oft von meist alkoholisierten Personen beleidigt oder sogar körperlich angegriffen. Polizeipräsident Schwald sah zudem eine gewisse „Waffengleichheit“ nachdem das Einschreiten von Polizeibeamten sehr häufig mit Smartphones von privater Seite gefilmt wird.

Präsident Schwald betonte im Rahmen der Pressekonferenz, dass primäre Zielrichtung des Body-Cam-Einsatzes eine Reduzierung der Übergriffe auf Einsatzkräfte ist. Potentielle Angreifer sollen durch den deutlich erkennbaren Einsatz der Kamera von ihrem Vorhaben abgehalten werden. Erst in zweiter Linie dienen die Aufnahmen einer Beweisführung im Falle eines anhängigen Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahrens.

Von besonderer Bedeutung beim Einsatz der Body-Cam ist der Umstand, dass die Aufnahmen stets offen und nach Vorankündigung erfolgen werden. Somit muss kein Bürger die Befürchtung haben, von den Einsatzkräften verdeckt gefilmt zu werden. Alle mit Body-Cam ausgestatteten Polizeibeamten werden mit deutlich sichtbarer Kennzeichnung an ihrer Uniform als Body-Cam-Träger erkennbar sein und die Aufnahme dem jeweiligen Gegenüber verbal ankündigen.

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