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Staatsanwaltschaft Augsburg erhebt Anklage gegen Personenschützer

Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft Augsburg gegen Personenschützer wegen gefährlicher Köperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz zum Landgericht Augsburg wegen eines Schusswaffengebrauchs Ende Juni in Augsburg.

Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen 51-jährigen Personenschützer aus Nordrhein-Westfalen, Kreis Heinsberg, wegen gefährlicher Körperverletzung und unerlaubten Führens einer Schusswaffe zum Landgericht Augsburg erhoben.

Notwehr lag nicht vor
Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, am 30.06.2016 vor einer Gaststätte in Augsburg im Rahmen einer Auseinandersetzung zwischen seinem Auftraggeber und drei weiteren Personen wegen zivilrechtlicher Forderungen ohne rechtfertigenden Grund, insbesondere ohne dass eine Notwehrsituation vorlag, aus einem Abstand von 1,5 Metern gezielt auf das rechte Bein des jetzt 24-jährigen Geschädigten geschossen zu haben. Der 26-jährige Bruder des Geschädigte soll dem Auftraggeber des Angeschuldigten zuvor lediglich einmal mit der flachen Hand auf die Wange geschlagen haben.

Der Angeschuldigte soll zudem die für diesen Personenschutzauftrag erforderliche Genehmigung zum Führen einer Schusswaffe nicht besessen haben.

Oberschenkel durchschossen
Der Geschädigte erlitt einen Durchschuss des rechten Oberschenkels und wurde deswegen eine Woche stationär im Klinikum Augsburg behandelt.

Dem Angeklagten drohen Geld- oder Freiheitsstrafe
Das Strafgesetzbuch sieht für gefährliche Körperverletzung einen Strafrahmen von Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren und das Waffengesetz für das unerlaubte Führen einer Schusswaffe Freiheitstrafe von einem Monat bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wurde noch nicht bestimmt.

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