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Bank verhinderte Betrug: 91-Jährige versucht mit Enkeltrick um ihr Geld zu bringen

Dank aufmerksamer Mitarbeiter einer Ulmer Bank ist am 06.12.2016 ein Betrüger nicht zum Ziel gekommen.

Der Unbekannte hatte zur Mittagszeit eine 91-Jährige angerufen. Gegenüber der Ulmerin gab er sich glaubhaft als Enkel aus. Gleich schilderte er eine Geschichte, in der es natürlich um Geld ging. Geschickt überredete er die Frau, mehrere Tausend Euro von der Bank zu holen. Die 91-Jährige ging tatsächlich zur Bank. Dort aber wurden die Beschäftigten misstrauisch. Nach einem Gespräch mit der Rentnerin verständigten sie die Polizei. So konnte der Betrug verhindert werden, der die Ulmerin um ihre Ersparnisse gebracht hätte. Die Kriminalpolizei (Tel. 0731/1880) ermittelt jetzt.

Die Polizei mahnt zur Skepsis
Die Betrüger mit dieser Masche suchen ihre Opfer meist anhand der Einträge im Telefonbuch aus. Denn jede Generation hat ihre typischen Vornamen. So lassen sich leicht Personen heraussuchen, die wahrscheinlich dem Kreis der Senioren zuzuordnen sind. Denn Senioren sind zwar erfahren, neigen dennoch gerne zur Leichtgläubigkeit. Oder trauen sich nicht, den Anrufer vor den Kopf zu stoßen. Es könnte ja doch ein Vertrauter sein.

Die Polizei rät, die Einträge in den Telefonverzeichnissen zu prüfen und so ändern zu lassen, dass kein Vorname aufgeführt ist.

Auch die Straße muss nicht im Telefonverzeichnis stehen. Anrufer geben sich nicht nur als Enkel aus, sondern auch als Nichten und Neffen, Kinder, ehemalige Nachbarn und so weiter. Die Frage nach Geld sollte immer ein Alarmsignal sein. Und erst recht, wenn um die Geldübergabe ein Geheimnis gemacht werden soll. Die Polizei rät, nach einem solchen Anruf zuerst bei der Person zurückzurufen, von der der Anruf angeblich kam. Und zwar ausschließlich auf der Nummer, die man seit jeher kennt. Nicht auf der Nummer, die der Anrufer genannt hat.

Im Zweifel sofort die Polizei informieren und das weitere Vorgehen absprechen. Fremden, die als „Vertrauensperson“ angeblicher Verwandter kommen, niemals Bargeld aushändigen. Anzeige auch dann erstatten, wenn man schon auf den Betrug hereingefallen ist.

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