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Auffinden und Führen von Schusswaffen: Information zum Waffengesetz

Im Nachlass bzw. beim Räumen von Wohnungen, Scheunen oder Dachböden, werden oft zufällig alte Schusswaffen oder Munition aufgefunden, von deren Existenz die Erben bzw. Finder nichts wussten.
In den meisten Fällen können die neuen Inhaber mit diesen Waffen nichts anfangen. Sie haben keine Berechtigung diese zu führen bzw. zu besitzen und sind daher in der Regel bestrebt sie ordnungsgemäß in Verwahrung zu geben, nachdem in den meisten Fällen auch keinerlei Sachkenntnis über den Zustand, die Handhabung und Art der Waffe vorhanden ist.

Polizei verständigen – Nicht selbst transportieren
Es kommt daher immer wieder vor, dass solche Waffen zur Verwertung einfach zur Polizei gebracht oder beim Landratsamt abgegeben werden. Bereits dieser Transport der betreffenden Schusswaffen zur Polizei oder der Verwaltungsbehörde kann die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen eines Verstoßes nach dem Waffengesetz zur Folge haben. Um derartige Unannehmlichkeiten zu vermeiden sowie eine Gefährdungen durch diese Waffen und mögliche Irritationen auszuschließen wird gebeten, in solchen Fällen die immer zuerst Polizei zu verständigen. Von der Polizeiinspektion Dillingen bzw. Polizeistation Wertingen kommen dann sachkundige Beamte zu Hause vorbei, nehmen die Schusswaffen ordnungsgemäß in Verwahrung und besprechen die weiteren Formalitäten.

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