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Bayerischer Landtag beschließt verbessertes Jugendarbeit-Freistellungsgesetz

Wie die heimischen Landtagsabgeordneten Alfred Sauter und Dr. Hans Reichhart (beide CSU) mitteilen, hat der Bayerische Landtag auf Antrag der CSU-Fraktion ein verbessertes Jugendarbeit-Freistellungsgesetz beschlossen. „Arbeitnehmer können jetzt leichter und flexibler für ihre Jugendleitertätigkeit freigestellt werden. Damit unterstützt der Freistaat die Arbeit mit Jugendlichen“, so die beiden Abgeordneten.

Auch Stundenweise Freistellung möglich
Alfred Sauter und Dr. Hans Reichhart hatten sich nachhaltig für diese Gesetzesänderung eingesetzt „Jugendarbeit aktiv zu fördern ist der beste Weg, den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft zu stärken“, so Sauter. Künftig sollen zum Beispiel auch stundenweise Freistellungen möglich sein, was Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichermaßen entgegenkomme.

„Mit der Gesetzesänderung reagieren wir auf neue Gegebenheiten im ehrenamtlichen Bereich und im Arbeitsleben. Dazu sollen die Freistellungsmöglichkeiten flexibilisiert und der Freistellungsanspruch nicht mehr nach Tagen, sondern nach Veranstaltungen bemessen werden“, erklärt Dr. Reichhart „Die Gesetzesänderung schafft mehr Flexibilität für die Ehrenamtlichen. Es liegt ja auch im Interesse der Arbeitgeber, selbstständige und verantwortungsvolle Mitarbeiter in ihren Unternehmen zu haben. Auch die Arbeitgeber profitieren mittel- und langfristig von diesen wichtigen Eigenschaften“, fügt Sauter hinzu. „Wir haben aber natürlich auch die Sorgen der Wirtschaft gehört und ernst genommen. Deswegen haben wir eine Überprüfung der neuen Regelung nach zwei Jahren vorgesehen““, so Sauter weiter.

Freistellung künftig für bis zu 12 Veranstaltungen möglich
Nach der bisherigen Rechtslage konnte ein Arbeitnehmer zum Zwecke der Jugendarbeit für höchstens 15 Arbeitstage und für nicht mehr als vier Veranstaltungen im Jahr Freistellung verlangen. Künftig können sich die Freistellungen auf zwölf Veranstaltungen verteilen. Der denkbare Gesamtumfang der Freistellung je Arbeitnehmer wird durch das Gesetz nicht erhöht.

Ablehnung eines Freistellungsantrages nur mit Begründung
Durch das neue Gesetz erhalten Arbeitnehmer und Jugendorganisationen Organisations- und Planungssicherheit, weil eine so genannte Genehmigungsfiktion geschaffen wurde. Das heißt, ein Freistellungsantrag soll als bewilligt gelten, wenn ihn der Arbeitgeber nicht gegenüber dem Antragsteller spätestens zwei Wochen vor Beginn des Freistellungszeitraums begründet ablehnt.

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