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Teuer könnte einem Waldbesitzer ein nicht abgelöschtes Feuer werden

Nicht abgelöschte Glut nach einem Lagerfeuer in einem Wald bei Bubenhausen führte am 24.03.2017 zu einem Einsatz für Feuerwehr und Polizei.
Spaziergänger entdeckten am Freitagabend, gegen 17.45 Uhr, in einem Waldstück bei Bubenhausen eine offene Feuerstelle. Da rings um die Feuerstelle kein Verantwortlicher ausfindig gemacht werden konnte, wurde über Notruf Polizei und Feuerwehr alarmiert. Die Freiwillige Feuerwehr Bubenhausen rückte mit Unterstützung der Weißenhorner Feuerwehr an. Die auf ca. 50 x 50 cm begrenzte Feuerstelle war schnell gelöscht. Die polizeilichen Ermittlungen führten zu dem Waldbesitzer, der die Feuerstelle eigenen Angaben nach tagsüber betrieben hatte. Vor dem Verlassen des Waldes hatte er jedoch entgegen den Vorschriften die Glut nicht abgelöscht, so dass das Feuer in seiner Abwesenheit erneut entflammte.

Waldbesitzer könnte auch für Kosten verantwortlich gemacht werden
Gegen den Waldbesitzer wird wegen Missachtung der Vorschriften eine Anzeige erstattet. Darüber hinaus wird die Feuerwehr prüfen, ob der Verantwortliche für die Einsatzkosten aufkommen muss.

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