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Sammelabschiebung nach Afghanistan: Auch straffällig gewordene Asylbewerber darunter

Vierte bundesweite Sammelabschiebung nach Afghanistan – Wieder 15 abgelehnte Asylbewerber über den Flughafen München in die Heimat zurückgeführt

Gestern Nacht gegen 22.15 Uhr ist erneut ein Flugzeug mit 15 abgelehnten Asylbewerbern an Bord nach Afghanistan gestartet. Bayern war mit fünf afghanischen Staatsangehörigen, deren Asylantrag bestandskräftig abgelehnt wurde, an der Sammelabschiebung des Bundes beteiligt. Neben Bayern beteiligten sich an der Rückführungsaktion auch die Bundesländer Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz.  Bei den Abgeschobenen handelte es sich ausnahmslos um alleinstehende Männer. Einige von ihnen waren in ihrem Gastland auch straffällig geworden. Drei der aus Bayern abgeschobenen ausreisepflichtigen Afghanen wurden aus der Abschiebungshafteinrichtung Mühldorf am Inn rückgeführt, zwei der abgeschobenen Afghanen kamen direkt aus der Strafhaft.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann will diese Linie konsequent fortsetzen und sich an den Rückführungsmaßnahmen des Bundes nach Afghanistan weiterhin beteiligen. „Die Bewertung der aktuellen Sicherheitslage durch die Bundesregierung, also das Bundesinnenministerium und das Auswärtige Amt, ist nach wie vor unverändert, sie lässt Rückführungen in gesicherte afghanische Provinzen zu. Es gibt keinen Anlass, das in Frage zu stellen.“ Bedrohungen durch radikale Kräfte seien nicht allein ein Problem Afghanistans, sondern auch in vielen Teilen der Welt allgegenwärtig. Afghanische Sicherheitskräfte sorgten mit Unterstützung deutscher Bundeswehrsoldaten und Polizisten für die Sicherheit der dort lebenden Menschen und für eine weitere Stabilisierung des Landes.

Das Verhalten anderer Bundesländer wie Schleswig-Holstein oder Berlin, die einen pauschalen Abschiebstopp nach Afghanistan verfügt haben, kritisierte Herrmann erneut als klar rechtswidrig. Herrmann entkräftete auch den Vorwurf des selbsternannten „Bayerischen Flüchtlingsrats“, das Recht auf ein individuelles Asylverfahren werde nicht mehr konsequent durchgesetzt: „Jeder der abgeschobenen Asylbewerber hat ein ausführliches rechtsstaatliches Asylverfahren bis hin zum letzten Rechtsmittel durchlaufen. Es ist die Pflicht und Aufgabe des Rechtstaats, einen bestandskräftigen Ablehnungsbescheid dann auch zu vollziehen.“ Insbesondere Straftäter, deren Asylantrag abgelehnt wurde, müssen Deutschland wieder verlassen und in ihre Heimatstaaten zurückkehren.

Herrmann betonte, dass grundsätzlich jeder vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnte Asylbewerber verpflichtet sei, innerhalb der ihm gewährten Ausreisefrist freiwillig aus Deutschland wieder auszureisen. Hierfür stelle Bayern auch Rückkehrhilfen zur Verfügung. Werde aber die Ausreisepflicht schlichtweg ignoriert und nicht ernst genommen, müssten die Betroffenen jederzeit damit rechnen, zwangsweise von den bayerischen Behörden in ihr Heimatland zurückgeführt zu werden. Herrmann: „Wer es auf Zwang durch die Ausländerbehörden und die Polizei ankommen lässt, gegen den wird dann auch ein befristetes Wiedereinreiseverbot verhängt.“

Im ersten Sammelcharterflug am 14. Dezember 2016 mit 34 Personen, davon acht aus Bayern, beteiligten sich neben Bayern auch Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Hessen. Bei der zweiten Sammelabschiebung am 23. Januar 2017 mit 26 abgelehnten afghanischen Asylbewerbern, davon 18 aus Bayern, waren Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg und Rheinland-Pfalz dabei. Von den 18 abgelehnten Asylbewerbern an Bord des dritten Sammelflugs nach Afghanistan waren fünf aus Bayern, vier aus Baden-Württemberg, vier aus Hessen, zwei aus Hamburg, zwei aus Sachsen-Anhalt und einer aus Rheinland-Pfalz.

Derzeit leben in Bayern rund 1.382 vollziehbar ausreisepflichtige afghanische Staatsangehörige.

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