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Neues Bayerisches Feuerwehrgesetz im Landtag

Neues Bayerisches Feuerwehrgesetz im Landtag -Bayerns Innenminister Joachim Herrmann will Freiwillige Feuerwehren fit für die Zukunft machen: Kinderfeuerwehren und Heraufsetzung des Höchstalters für den aktiven Feuerwehrdienst auf 65 – Mehr kommunale Zusammenarbeit und bessere Inklusion

Die Bayerische Staatsregierung hat heute den Gesetzentwurf von Innenminister Joachim Herrmann zum neuen Bayerischen Feuerwehrgesetz in den Landtag eingebracht.  Der Gesetzentwurf wird jetzt in den zuständigen Landtagsausschüssen behandelt. „Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf unser Feuerwehrrecht an die geänderten gesellschaftlichen und demografischen Rahmenbedingungen anpassen“, erklärte Herrmann. „Damit können wir unsere Freiwilligen Feuerwehren in Bayern fit für die Zukunft machen und das hohe ehrenamtliche Engagement langfristig sichern.“ Dazu sollen nach Herrmanns Planungen zukünftig unter anderem sogenannte ‚Kinderfeuerwehren‘ möglich sein. „Wir wollen Kinder und Jugendliche möglichst frühzeitig als unsere Retter von morgen begeistern“, argumentierte der Minister. Die Gemeinden sollen deshalb die Möglichkeit bekommen, Kinder mit Kinderfeuerwehren schon frühzeitig und altersgerecht an den Feuerwehrdienst heranzuführen.

Laut Herrmann soll der aktive Feuerwehrdienst auch nicht mehr wie bisher zwingend mit dem 63. Lebensjahr enden. „Auch bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres können unsere Feuerwehrkollegen wertvolle Dienste leisten“, so der Minister. „Damit können wir den großen Erfahrungsschatz aus jahrzehntelanger Praxis noch besser nutzen.“ Daneben will Herrmann auch die kommunale Zusammenarbeit im Feuerwehrwesen weiter verbessern. Das betrifft beispielsweise den Brandschutz oder den technischen Hilfsdienst. Zudem ist es dem Innenminister wichtig, dass künftig auch Menschen mit geistigen oder körperlichen Behinderungen in die Freiwillige Feuerwehr aufgenommen werden können. Dabei denkt Herrmann vor allem an Tätigkeiten als Ausbilder oder psychologische Betreuer. Weiterhin ist im Gesetzentwurf vorgesehen, künftig Kreisbrandräte mit sogenannten ‚Fach-Kreisbrandinspektoren‘ bei ihren vielfältigen spezifischen Fachaufgaben zu unterstützen und zu entlasten.

Rund 320.000 Menschen leisten derzeit in Bayern aktiven Feuerwehrdienst. „Davon setzen sich mehr als 310.000 ehrenamtlich für unsere Sicherheit im Notfall ein, eine beachtliche Zahl“, lobte der Minister. „Das verdient unseren größten Dank und höchste Anerkennung!“

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