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Badeverbot an den Vollmer-Seen: Weiterhin Gefahr durch Schwemmsand

Gutachten eingeholt – Badeverbot an den Vollmer-Seen in Günzburg bleibt bestehen

In der letzten Stadtratssitzung vom April stand das Thema Rekultivierung der Vollmer-Seen in Riedhausen und das vom Landratsamt Günzburg ausgesprochene Badeverbot auf der Tagesordnung. Wie OB Gerhard Jauernig aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung informiert, musste sich das Gremium mit dem negativen Ergebnis des im vergangenen Jahr in Auftrag gegebenen Gutachtens zur Bodenstabilität und den daraus folgenden Konsequenzen befassen.

Wie berichtet, hatte das Landratsamt im vergangenen Frühjahr nach Arbeiten an einem weiteren Uferbereich Bedenken zur Standsicherheit am Badestand geäußert, der im Zuge der Rekultivierung angelegt worden war. Bei Baggerarbeiten hatten sich Teile der Uferzone als instabil erwiesen. Wie nähere Untersuchungen ergaben, war die Ursache Schwemmsand.

Dieses feinkörnige Sedimentgemisch, das bei langjähriger Kieswäsche anfallen kann, ist im Wasserbereich überall dort gefährlich, wo sich Menschen aufhalten. Denn gerät die Sandfläche durch Betreten oder andere Erschütterungen in Bewegung, tritt das Wasser aus den Poren aus und die Sandkörner können ihren Zusammenhalt verlieren. Geht ein Mensch über eine solche Fläche, kann er nach einigen Schritten möglicherweise einsinken. Auch für einen ausgewachsenen Menschen kann es in Extremfällen fast unmöglich sein, sich aus eigener Kraft zu befreien.

Den Badestrand hatte die Stadt Günzburg unter Einbeziehung der weiteren Behörden anlegen lassen, um die Besucherströme in den Sommermonaten zu lenken und ökologisch besonders sensible Bereiche zu schützen. Gerade in der Badesaison sind die sogenannten Vollmer-Seen wegen ihres üppigen Sandaufkommens ein beliebtes Ziel von Badegästen aus nah und fern.

Die Stadt Günzburg ist Eigentümerin des Grundstücks, auf denen ein Kiesunternehmen seit 1969 das Recht zum Kiesabbau hatte. Auch wenn diese Berechtigung seit einigen Jahren ausgelaufen ist, ist das Unternehmen immer noch damit beschäftigt, den umfangreichen Rekultivierungsarbeiten nachzukommen. Das Landratsamt Günzburg, zuständig für den Vollzug von Wasserrecht, überwacht dabei unter Einbindung des Naturschutzes und des Wasserwirtschaftsamtes diese Maßnahmen. Die Stadt Günzburg hatte sich entschlossen, ein Gutachten in Auftrag zu geben, um zu prüfen, ob und in welchem Umfang der Strand für die Nutzung wieder geöffnet werden könnte.

Doch wie das Standsicherheitsgutachten ergeben hat, wird der Badestrand dauerhaft gesperrt bleiben müssen. Demnach hat das Gutachten ein nicht ausschließbares Restrisiko festgestellt: Aufgrund von Bodenverflüssigungen, ausgelöst durch impulsartige Ereignisse wie z.B. dem Zufallen einer Heckklappe eines Lkw oder dem Überschallknall eines Flugzeugs, könnten die Schwemmsande abrupt in den See rutschen.

Der Gutachter hatte in einem gemeinsamen Termin Vertretern der Stadtverwaltung und des Landratsamtes überzeugend und mit Bildmaterial dargelegt, dass der angelegte Badestrand bedingt durch den feinkörnigen Sand in Kombination mit dem eingelagerten Wasser abrutschen könnte. Die Situation sei vergleichbar mit alten Tagebauflächen, wo es teilweise schon zu massiven und lebensgefährlichen Geländerutschungen gekommen ist.

Aufgrund dieser Erkenntnisse sieht sich das Landratsamt Günzburg gezwungen, das im letzten Jahr durch eine Allgemeinverfügung ausgesprochene Badeverbot in den bekannten Schwemmsandbereichen der beiden westlichen Vollmer-Seen aufrecht zu erhalten. Hinzu kommen Betretungsverbote der jeweiligen Uferbereiche durch die Stadt Günzburg. Für den östlichen Bereich besteht bereits ein Bade- und Betretungsverbot.

Baden ist nun nur noch in den Restbereichen der beiden westlich gelegenen Vollmer-Seen, die nicht von der Sperrung wegen Schwemmsandgefahr betroffen sind, erlaubt. „Das Ergebnis ist nicht nur für Badegäste und Erholungssuchende, sondern auch für uns niederschmetternd“, betont Oberbürgermeister Gerhard Jauernig. Es sei für alle Beteiligten schmerzhaft, dass der im Zuge der Rekultivierung vom Kiesunternehmer zusammen mit Stadt und in Abstimmung mit dem Landratsamt geschaffene Badestrand wegen dieses nicht ausschließbaren Restrisikos gesperrt bleiben müsse.

Diese nicht zuletzt aus Haftungsgründen erforderlichen Maßnahmen bedeuteten einen Rückschritt bei den erheblichen Bemühungen der letzten Jahre, die ausufernde Badenutzung im Interesse des Naturschutzes und auch des Fischereivereins Riedhausen zu kanalisieren, so der Rathauschef weiter.

Die Stadtverwaltung arbeitet derzeit an einer Ergänzung der Beschilderung und weiteren Absperrmaßnahmen, um Badegäste von den gefährdeten Bereichen fernzuhalten.

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