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Ab-Lenkung im Straßenverkehr – ein vielfach unterschätztes Risiko

Ablenkung im Straßenverkehr ist eine zunehmende und oft unterschätzte Gefahr im Straßenverkehr.

Eine offizielle Statistik gibt es zwar nicht, jedoch gehen verschiedene Studien davon aus, dass Ablenkung und Unaufmerksamkeit für rund 10 bis 30 Prozent aller Verkehrsunfälle ursächlich sein könnten.

Die Teilnahme am immer komplexer werdenden Straßenverkehr erfordert von jedem, egal ob Fahrzeugführer oder Fußgänger volle Konzentration und Aufmerksamkeit. Selbst kurze Ablenkung und vermeintlich kleine Fehler können zu schwerwiegenden Unfällen führen. Insbesondere auf schwache Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger oder Radfahrer muss besonders geachtet werden.

Durch die Nutzung von Handys/Smartphones steigen die Risiken im Straßenverkehr erheblich an. Einige Zahlen mögen dies verdeutlichen:

Wer am Steuer seines Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein Mobiltelefon nutzt, riskiert neben der deutlich höheren Wahrscheinlichkeit in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden, ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einen Punkt im Fahreignungsregister. Nach einem Unfall kann unter Umständen die Kaskoversicherung die Übernahme von Schäden verweigern. Die Handynutzung ist auch für Radfahrer mit 25 Euro sanktioniert.

5.467 Verkehrsteilnehmer wurden 2016 im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West wegen verbotswidriger Nutzung eines Mobiltelefons beanstandet. Bereits im ersten Quartal 2017 belaufen sich die Handyverstöße auf 1.568.

Wer innerorts bei Tempo 50 den Blick für zwei Sekunden von der Straße abwendet und auf das Display seines Smartphones schaut, fährt knapp 30 Meter „blind“. Noch gravierender zeigt sich dies bei einer angenommenen Geschwindigkeit außer Orts bei Tempo 100. Fünf Sekunden eine Nachricht lesen bedeutet rund 140 Meter Ab-Lenkung, mit möglicherweise fatalen Folgen. Gefahrensituationen werden nicht oder zu spät erkannt. Ein Unfall kann oft nur knapp oder gar nicht mehr verhindert werden.

Eine unaufmerksame Fahrweise führt nicht selten zu nicht situationsangepasster Geschwindigkeit oder gar zur Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

Der Anhalteweg bei gefahrenen 50 km/h ist im Vergleich zu 30 km/h mit 26 Metern nahezu doppelt zu lange. Wer bei Ausgangsgeschwindigkeit von 30 km/h vor der Gefahrenstelle bereits steht, erfasst mit 50 km/h das Hindernis noch ungebremst.

Anhalteweg bei verschiedenen Geschwindigkeiten
Grafik: Polizei

Wer nun glaubt, dass nur die Nutzung eines Mobiltelefons vom Verkehrsgeschehen ablenkt, der irrt.

Die Bedienung von Navigationsgeräten, überlaute Musik, Essen, Trinken und Rauchen am Steuer, Ablenkung durch Mitfahrer – Zweibeiner und Vierbeiner, das Lesen von Zeitschriften, der Blick ins Notebook oder Tablet-Computer, schlecht verstaute Ladung im Fahrzeuginneren, und und und…

Um die Gefahren der Ablenkung im Straßenverkehr und der fehlenden Aufmerksamkeit weiter ins Bewusstsein zu rücken, werden die Polizeidienststellen im Bereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West in den nächsten Wochen verstärkt Kontrollen durchführen und die Verkehrsteilnehmer auch präventiv in dieser Thematik sensibilisieren.

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