Unfall in Leipheim: Rechts vor Links missachtet
Glücklicherweise bei Sachschaden blieb ein Verkehrsunfall am 23.06.2017 in Leipheim nach einem Vorfahrtsverstoß.
Am Freitagmorgen, gegen 08.00 Uhr, befuhr ein 62-jähriger die Kohlstraße in nördliche Richtung. Zur selben Zeit befuhr eine 73-jährige die Wißmannstraße in südwestliche Richtung. An der Kreuzung der beiden Straßen wird die Vorfahrt durch die Regelung „Rechts vor Links“ geregelt. Der 62-jährige, welcher von links kam, fuhr in die Kreuzung ein und stieß dabei mit dem Pkw der ebenfalls in die Kreuzung einfahrenden 73-jährigen zusammen. Durch den Zusammenstoß kam der Pkw der 73-jährigen nach links von der Fahrbahn ab und beschädigte dabei einen Zaun und eine Hauswand. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 5000 Euro. Den 62-jährigen erwartet nun ein Bußgeldverfahren wegen des Vorfahrtsverstoßes.