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Anklage wegen Unterschlagung erhoben: Friedhofsmitarbeiter und Steinmetz bereicherten sich

Anklageerhebung wegen Betrugs und Unterschlagung gegen fünf Mitarbeiter der städtischen Friedhofsverwaltung und einen Geschäftsführer eines Steinmetzbetriebes zum Schöffengericht des Amtsgerichts Augsburg.

Die Staatsanwaltschaft hat gegen fünf Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung der Stadt Augsburg im Alter zwischen 28 und 65 Jahren und einen 42-jährigen Geschäftsführer eines Steinmetzbetriebes Anklage wegen Betrugs und Unterschlagung zum Amtsgericht Augsburg -Schöffengericht- erhoben.

Vier angeschuldigten Friedhofsmitarbeitern wird vorgeworfen in den Jahren 2014 und 2015 in 13 Fällen Grababräumungen angeboten und während der Dienstzeit auf eigene Rechnung (für Beträge zwischen 80 und 350 Euro) durchgeführt zu haben.
Dem 65-jährigen Angeschuldigten wird insoweit vorgeworfen, trotz Kenntnis des rechtswidrigen Handelns als Dienstvorgesetzter nicht eingeschritten und auch unterstützend tätig gewesen zu sein.

Darüber hinaus soll ein 48-jähriger Angeschuldigter, nicht beanstandet und zum Teil unterstützt durch den 65-jährigen Angeschuldigten, in den Jahren 2013 bis 2015 nach Grabräumungen mit Grabsteinen und Grabumrandungen in acht Fällen auf eigene Rechnung (Gesamtbetrag über 9.000 Euro) Handel getrieben haben, obwohl den Grabrechtsinhabern die Entsorgung der Grabsteine bzw. -umrandungen vorgespiegelt wurde. In einem weiteren Fall ist es lediglich beim Versuch geblieben, weil ein Kaufvertrag nicht zustande kam.

Dem Geschäftsführer des Steinmetzbetriebs wird zur Last gelegt, in den Jahren 2012 bis 2015 in 15 Fällen unberechtigt Kosten im Gesamtbetrag von über 4.500 Euro für Grabauflösungen, die nicht vom Steinmetzbetrieb, sondern von den angeschuldigten Mitarbeitern der Friedhofsverwaltung ausgeführt wurden, in Rechnung gestellt zu haben.

Das Strafgesetzbuch sieht für Betrug und Unterschlagung Freiheitsstrafen von einem Monat bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor.

Bei gewerbs- und bandenmäßiger Begehung sowie bei Missbrauch der Befugnisse oder Stellung als Amtsträger, wie es den Angeschuldigten bei den Betrugsdelikten zum Teil vorgeworfen wird, beträgt der Strafrahmen Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu zehn Jahren.

Termine zur Hauptverhandlung wurden noch nicht bestimmt.

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