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Heidenheim: Vorfahrtsmissachtung mit fatalen Folgen

Am Samstag, gegen 11.15 Uhr, ereignete sich an der Einmündung Talstraße in die Schlosshaustraße in Heidenheim ein Verkehrsunfall.
Ein 27-jähriger Mann aus Giengen befuhr mit seinem PKW-Ford die Talstraße. Er fuhr dort viel zu schnell. An der Einmündung missachtete er die Vorfahrt und fuhr ungebremst auf die bevorrechtigte Straße. Dort prallte er in die Beifahrerseite einer 33-jährigen Volvo-Fahrerin. Die Wucht des Aufpralls war so stark, dass der Volvo auf die Gegenfahrbahn gedrückt wurde. Dort fuhr ein 29-jähriger Mitsubishi-Lenker. Es kam zum Frontalzusammenstoß. Der Ford wurde um 180 Grad gedreht und kam auf den angrenzenden Gehweg zum Stehen.

Die beiden Insassen im Volvo wurden leicht verletzt. Im Mitsubishi wurden der Lenker leicht und das mitfahrende 6-jährige Kind schwer verletzt. Der Gesamtschaden wird auf ca. 23.000 Euro geschätzt.

Bei der Unfallaufnahme wurde festgestellt, dass der Ford-Lenker nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Die Schlosshaustraße musste für die Dauer der Unfallaufnahme gesperrt werden.

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