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Zweckvereinbarung gemeindeübergreifendes Gewerbegebiet Nersingen/Neu-Ulm

Bürgermeister Erich Winkler und Oberbürgermeister Gerold Noerenberg unterschreiben Zweckvereinbarung

Die Gemeinde Nersingen und die Stadt Neu-Ulm wollen gemeinsam ein gemeindeübergreifendes Gewerbegebiet an der Autobahn 7 entwickeln und nutzen. Nersingens Bürgermeister Erich Winkler und Neu-Ulms Oberbürgermeister Gerold Noerenberg unterschrieben am Mittwoch eine entsprechende Zweckvereinbarung.

Das rund 6,5 Hektar große Areal „Gewerbegebiet an der A7“ liegt auf dem Gemeindegebiet Nersingen. Das Gewerbegebiet „Riffelbank“ ist rund 5,4 Hektar groß und liegt auf Neu-Ulmer Gemarkung. Beide Gebiete grenzen direkt aneinander an, sind zusammen rund 11,9 Hektar groß und werden über die Bundesstraße 10 erschlossen. So weit, so gut. Die naheliegenden Schnittmengen der beiden Gebiete brachte die Kommunalverwaltungen in Neu-Ulm und Nersingen auf die Idee, sich zusammenzuschließen und die Flächen im Sinne eines gemeindeübergreifenden Gebiets gemeinsam zu nutzen und auch zu entwickeln. Beide Kommunen erhoffen sich durch die Bündelung der Zuständigkeiten und Aufgaben Kostenvorteile und Synergieeffekte. Wie genau diese Zusammenarbeit aussehen soll, regelt die jetzt von den Verwaltungsspitzen unterzeichnete Zweckvereinbarung.

Demnach stimmt die Gemeinde Nersingen zu, dass das Neu-Ulmer Gebiet „Riffelbank“ an die vorhandene Infrastruktur des bereits bestehenden Gewerbegebiets „An der A 7“ angeschlossen wird. Eine zweite Erschließungseinfahrt ausgehend von der B 10 ist somit nicht nötig.

Auch die Zuteilung von Aufgaben und die Zuweisung der finanziellen Lasten und Nutzen wird in der Vereinbarung klar geregelt. Die Stadt Neu-Ulm übernimmt beispielsweise finanziell und baulich die Erschließung des Gebiets „Riffelbank“, ausgehend von dem bereits bestehenden Wendehammer auf Nersinger Gemarkung und verlegt die nötigen Ver- und Entsorgungsleitungen. Zudem übernimmt die Stadt auch den Straßenbauunterhalt für die gesamte Erschließungsstraße. An den Kosten der bereits durch die Gemeinde Nersingen hergestellten Straße beteiligt sich die Stadt mit 45 Prozent. Im Gegenzug übernimmt die Gemeinde Nersingen sämtliche ausbaubeitragspflichtigen Erneuerungs- und Verbesserungsmaßnahmen für die gesamte Erschließungsstraße sowie den Unterhalt für die Hauptwasserleitungen, die Abwasserkanäle, die Wasser- und Kanalanschlüsse an den Grundstücken sowie für die Abwasser-Pumpstation, die auf Nersinger Gemeindegebiet liegt. Den Winterdienst, die Straßenreinigung, die Grünflächenpflege sowie die Müllentsorgung im gesamten Vertragsgebiet übernimmt ebenfalls die Gemeinde Nersingen. Die Stadt Neu-Ulm verzichtet ihrerseits auf die ihr zustehenden Gebühren, die im Gewerbegebiet „Riffelbank“ erhoben werden könnten. Stattdessen werden alle im Vertragsgebiet anfallenden Gebühren, wie beispielsweise für die Wasser-, Abwasser- oder Abfallentsorgung, von der Gemeinde Nersingen erhoben und stehen dieser auch in vollem Umfang zu.

Sowohl Oberbürgermeister Gerold Noerenberg, als auch Bürgermeister Erich Winkler sind davon überzeugt, dass die gemeinsame Entwicklung und Nutzung des gemeindeübergreifenden Gewerbegebiets für beide Seiten Vorteile bringt. Bürgermeister Erich Winkler: „Die Möglichkeit der interkommunalen Zusammenarbeit auch im wirtschaftlichen Bereich betrachte ich als zukunftsweisende Strategie mit hohem Potential. Mit der gemeinsamen Wahrnehmung kommunaler Aufgaben sichern sowohl die Stadt Neu-Ulm als auch die Gemeinde Nersingen ihre Leistungs- und Handlungsfähigkeit als Wirtschaftsstandorte. Auf diese Weise sind wir für den wachsenden regionalen und auch überregionalen Wettbewerb gut gerüstet“. Und Oberbürgermeister Gerold Noerenberg fügt hinzu: „Wenn zwei Gewerbegebiete direkt aneinander angrenzen, dann macht es Sinn, diese zusammenzulegen und auch gemeinsam zu bewirtschaften. Hiervon profitieren nicht nur beide Kommunen, sondern auch die Betriebe, die sich hier niederlassen“.

Die Zweckvereinbarung wurde auf unbefristete Zeit geschlossen und kann ausschließlich in gegenseitigem Einvernehmen aufgelöst werden.

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