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Deutsche Polizeigewerkschaft Bayern hat Resolutionen beschlossen

Resolutionen des Landeskongresses der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Landesverband Bayern e.V. am 9. November 2017 in Bayreuth

Die Delegierten des Landeskongresses der DPolG fordern ein zukunftsfähiges Personalentwicklungskonzept für die Bayerische Polizei. Ebenfalls den „Streifenwagen der Zukunft“ Neueste Technologien auch für Bayerns Polizei!

Personalentwicklungskonzept für die Bayerische Polizei „Beste Konzepte für beste Köpfe!“
Personalentwicklung setzt einen gesteuerten Prozess bei Personalgewinnung, Personalplanung, Personalführung und beruflicher Entwicklung voraus. Hierfür müssen jeweils eine Standortbestimmung erstellt und Perspektiven entwickelt werden. Während bei der Personalgewinnung schon richtige und wichtige Impulse auf den Weg gebracht wurden, gibt es in allen anderen Bereichen noch erheblichen Optimierungs-bedarf.

Ein Personalentwicklungskonzept, das diesem Namen gerecht wird, ist nicht vorhanden!

Vollzugsbeamte, Verwaltungsbeamte und Arbeitnehmer bei der Polizei erwarten zu Recht nicht nur kosmetische Veränderungen. Vorhandene Schwachstellen müssen analysiert, aufgezeigt und konsequent behoben werden.

Stellenhebungen, Beförderungen und Höhergruppierungen müssen strukturiert, transparent und nachvollziehbar sein. Beförderungen nach A 9/Z, nach A 12 und nach A 15 sind als „Regelbeförderungen“ zu gewährleisten. Viele Tarifbeschäftigte leisten bereits heute höherwertige Tätigkeiten. Die ihnen dafür zustehende Bezahlung darf ihnen nicht länger vorenthalten werden. Für das Berufsbild des Polizeifachangestellten ist ein Aus- und Fortbildungskonzept zu erstellen.

Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind u.a. die Förderung alternierender Wohnraum- und Telearbeit sowie flexiblere Arbeitszeitregelungen erforderlich. Die „mobile Reserve“ darf nicht weiterhin ein Zahlentrick in nebulösen Personalzuteilungs-verfahren sein. Neben einer deutlichen personellen Aufstockung muss eine Neuaus-richtung erfolgen, die alle Bereiche der Bayerischen Polizei umfasst.

Die Anteile der 3. und 4. QE für den Vollzugsdienst und im Verwaltungsbereich müssen weiter erhöht werden. Für Qualifizierungsmaßnahmen ist der Bedarf zukunftsfähig festzustellen und konzeptionell anzupassen. Für alle Sparten der Polizei sind die Perspektiven für die modulare Qualifizierung zu verbessern.

Der Wegfall der „Verzahnungsämter“ im Polizeibereich ist längst überfällig!

Beurteilungs- und Bestellungsverfahren sind wesentliche Grundlagen der Personalentwicklung. Sie sind verständlich und verbindlich zu gestalten.

Für die fachlichen Schwerpunkte (Vollzug, Wirtschafts-, Technischer- und Internetkriminaldienst, Sicherheitsbereich) in der Laufbahn Polizei und Verfassungsschutz müssen die gesundheitlichen Anforderungen individuell angepasst werden.

Die vorgegebene Anzahl und Stärke der Einsatzzüge der Bereitschaftspolizei sind einzuhalten. Verweildauer und Einsatzwert müssen mit den Bedürfnissen des Einzel-dienstes in Einklang gebracht werden.

Für die Operativen Ergänzungsdienste (OED) müssen einheitliche Organisations- und Dienstpostenstrukturen geschaffen werden.

(Höchst-)Altersgrenzen bei der Verwendung in Spezialeinheiten müssen den individu-ellen Tätigkeiten und Funktionen angepasst werden, um die hohe Einsatzqualität bei-zubehalten.

Die Bayerische Polizei steht als Arbeitgeber im harten Wettbewerb mit anderen. Gute berufliche Perspektiven für unsere Beschäftigten erfordern

„Streifenwagen der Zukunft“ – Neueste Technologien auch für Bayerns Polizei!

Bayern darf beim „Streifenwagen der Zukunft“ den Anschluss nicht noch weiter verlieren! Was anderswo zur Erhöhung der Eigensicherung und zur Optimierung der Einsatzkoordinierung/-kommunikation/-bewältigung bereits zum polizeilichen Alltag gehört, kann für Bayerns Polizei nicht länger „Zukunftsmusik“ bleiben. Bislang liegt der Schwerpunkt lediglich auf der Entwicklung praktischer Kofferraumlösungen und eines „Zentralen Bedien- und Anzeigesystems“ (ZBA). Die Verantwortlichen werden der Bedeutung dieses wichtigen Themas bisher nicht gerecht. Dies wird u.a. durch die personell unterbesetzte Arbeitsgruppe deutlich.

Der von der DPolG vorgestellte interaktive Funkstreifenwagen der Polizei Brandenburg ist auf großes Interesse gestoßen, weil dort unabhängig vom Fahrzeugtyp einheitliche Bedienelemente eingebaut sind.

Diese Technik muss als „Komplettlösung“ endlich auch in bayerischen Streifenfahrzeugen Standard werden:

  • Versenden digitaler Auftragsdaten an die Streifenfahrzeuge
  • Automatische Routenführung aus dem Auftragsmanagement
  • Manuell auslösbare Streckenführung mit Darstellung von benachbarten Kräften
  • Schneller und sicherer Zugriff auf die unterschiedlichsten polizeilichen Fahndungs- und Informationssysteme
  • Aufzeichnung und Übertragung von Anhalte- und Kontrollvorgängen durch die Besatzung
  • Zugriffsmöglichkeit durch die Einsatzzentralen in Konfliktsituationen

Der “Masterplan BAYERN DIGITAL“ muss auch zur Umsetzung des Streifenwagens der Zukunft führen!

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