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Biometrische Gesichtserkennung bei Täterfahndung wird ausgeweitet

Erfolgreiche biometrische Gesichtserkennung bei der Täterfahndung – Bayerns Innenminister Joachim Herrmann verstärkt innovative Videoauswertung bei der Bayerischen Polizei: 2017 bereits 83 Tatverdächtige identifiziert – Pilotversuch für automatisierte Recherchen – Zugriff auf internationale Datenbanken notwendig

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann verstärkt die innovative Videoauswertung bei der Bayerischen Polizei. „Zur intensiveren Täterfahndung werden wir vor allem die biometrische Gesichtserkennung weiter ausbauen“, kündigte der Minister an. „Wir haben damit ausgezeichnete Erfahrungen gemacht.“ Laut Herrmann nutzt das Bayerische Landeskriminalamt seit 2008 zunächst als erstes Bundesland ein automatisiertes Gesichtserkennungssystem des Bundeskriminalamts.  2010 konnten dadurch bayernweit zehn Tatverdächtige ermittelt werden. 2016 waren es schon 82 und in den ersten zehn Monaten 2017 bereits 83 identifizierte Tatverdächtige. „Derzeit arbeiten wir daran, Bild- und Videodaten nach Tatverdächtigen automatisiert auszuwerten“, ergänzte Herrmann. Dazu stehe das Bayerische Landeskriminalamt in engem Kontakt mit Forschungseinrichtungen, Sicherheitsunternehmen und nationalen sowie internationalen Polizeibehörden. Unter anderem wird aktuell im Rahmen eines Pilotversuchs eine innovative Software für automatisierte Recherchen getestet.  Bisher sei es noch erforderlich, aus dem sichergestellten Bild- und Videomaterial manuell Einzelbilder herauszunehmen und zum Teil digital zu bearbeiten.

Wie der Innenminister erläuterte, wird hochwertige Foto- und Videotechnik öffentlich und auch privat immer häufiger genutzt, beispielsweise zur Einbruchs- und Diebstahlsprävention. Die Wahrscheinlichkeit, dass Straftäter bei ihrer Tat aufgezeichnet werden, steige daher. „Oft liefern uns Zeugen durch selbst gefertigte Aufnahmen des Täters mit ihrem Handy oder Gewerbetreibende mit ihrer fest installierten Überwachungsanlage den entscheidenden Hinweis zur Festnahme eines Straftäters“, erklärte Herrmann. „Wir haben deshalb das für entsprechende Rechercheaufträge zuständige Sachgebiet ‚Personenfahndung‘ beim Landeskriminalamt seit 2008 schrittweise personell und technisch weiter verstärkt, unter anderem durch vier zusätzliche Lichtbildexperten mit Spezialausbildung beim Bundeskriminalamt.“

Nach Herrmanns Worten ist für die Identifizierung eines Tatverdächtigen anhand von Bild- oder Videoaufzeichnungen entscheidend, dass die Polizei auf entsprechende Vergleichsbilder in den polizeilichen Datenbanken zugreifen kann. „Nur wenn der Täter bereits im Vorfeld von der Polizei erkennungsdienstlich behandelt wurde, können die Aufnahmen bei einer neuen Tat zugeordnet werden“, so der Minister. „Umso wichtiger ist, dass unsere Ermittlungsbehörden einen umfassenden Zugriff auf alle nationalen und internationalen Datenbanken erhalten, in denen die Vergleichsbilder von Straftätern und illegal eingereisten Personen gespeichert sind.“ Eine enge Vernetzung relevanter Datenbanken aller EU-Mitgliedsstaaten sei damit unabdingbar. „Straftäter und Terroristen machen vor nationalen Grenzen und Zuständigkeiten keinen Halt“, warnte Herrmann. „Beispielsweise müssen im Zuge der derzeitigen Überarbeitung der Eurodac-Verordnung die Rahmenbedingungen geschaffen werden, um künftig Bilder etwa von illegal eingereisten Personen oder Asylbewerbern speichern zu können, damit diese später beispielsweise zur Aufklärung von schwerwiegenden Straftaten genutzt werden können.“

Abschließend betonte der Innenminister, dass der Ausbau der biometrischen Gesichtserkennung ein wichtiger Baustein im umfassenden Gesamtkonzept für mehr Videoüberwachung in Bayern vor allem an Kriminalitätsbrennpunkten im öffentlichen Raum ist. „Wir setzen auf mehr festinstallierte Videoüberwachungsanlagen der Polizei, die Ausweitung der mobilen polizeilichen Videoüberwachung, den weiteren Ausbau der kommunalen Videoüberwachung gerade im Öffentlichen Personenverkehr sowie auf mehr Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Gebäuden wie Einkaufszentren oder Konzerthallen.“ Laut Herrmann wird die Videoüberwachung aber nur dort ausgebaut, wo es für mehr Sicherheit zwingend erforderlich ist. „Das hilft unserer Polizei ganz entscheidend bei der Fahndung nach Kriminellen oder auch bei möglichen terroristischen Anschlägen“, verdeutlichte Herrmann. „Zusätzlich stärkt die Videoüberwachung das Sicherheitsgefühl und kann abschreckend auf potentielle Straftäter wirken.“

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