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Bundesfamilienministerin Barley stellt Nachbesserungen bei Lohngleichheitsgesetz in Aussicht

Wenige Tage vor Inkrafttreten des Gesetzes für mehr Lohngerechtigkeit hat Bundesfamilienministerin Katarina Barley (SPD) bereits Nachbesserungen in Aussicht gestellt.
„Die Frage ist, ob die entsprechenden Instrumente im Gesetz scharf genug sind, dass sie auch wirklich in Anspruch genommen werden“, sagte Barley der „Saarbrücker Zeitung“ (Mittwochsausgabe). „Wenn nicht, muss das Gesetz verschärft werden.“

Nach den Anfang Januar 2018 in Kraft tretenden Bestimmungen haben Frauen künftig einen Auskunftsanspruch, wie viel ihre männlichen Kollegen für eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verdienen. „Mir sagen viele Frauen, dass sie wissen wollen, was die Kriterien für ihre Bezahlung sind und ob es da Unterschiede zu den männlichen Kollegen gibt“, erklärte Barley. Das Problem sei aber, dass dieses Recht auch geltend gemacht werden müsse.

Da das Gesetz nur für Betriebe ab 200 Beschäftigte greife, könne die Neuregelung „auch nur ein erster Schritt sein“, sagte Barley. Die Union habe aber bereits angekündigt, dass sie auch eine Weiterentwicklung des Gesetzes wolle, so Barley. „Deshalb bin ich optimistisch, dass am Ende mehr Betriebe unter das Gesetz fallen als jetzt“, erklärte die SPD-Politikerin. (dts Nachrichtenagentur)

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