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Disziplinarverfahren gegen Vorgesetzte von Franco A. eingestellt

Das Verteidigungsministerium hat die Disziplinarverfahren gegen die Vorgesetzten von Franco A. eingestellt.
Damit sind die Vorwürfe gegen einen Generalmajor und dessen Rechtsberater entkräftet, im Fall des rechtsextremen Oberleutnants Franco A. mangelhaft ermittelt zu haben, berichtet die „Welt“ in ihrer Samstagausgabe. „Das mit Verfügung vom 16. Mai 2017 gegen Sie eingeleitete Disziplinarverfahren … wird eingestellt“, heißt es in einem Bescheid des Ministeriums.

„Nach dem Ergebnis der disziplinaren Ermittlungen haben sich die Vorwürfe nicht bestätigen lassen. Ein Dienstvergehen konnte nicht festgestellt werden“, führt das Ministerium im Ermittlungsbericht weiter aus. Anfang 2014 war die Masterarbeit des Oberleutnants Franco A. mit offensichtlich rechtsextremem Gedankengut bekannt geworden und ein Vorermittlungsverfahren eingeleitet worden.

Nach einer aus Sicht der Beurteiler glaubwürdigen Distanzierung des Soldaten beließen sie es aber bei einer mündlichen Ermahnung und stellten das Verfahren ein. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte deshalb die Disziplinarverfahren gegen die beiden Vorgesetzten angeordnet. Darin wurde den beiden Männern vorgeworfen, „schuldhaft die Dienstpflicht verletzt“ zu haben.

Sie sollen die Vorermittlungen gegen Oberleutnant Franco A. „mängelbehaftet“ geführt, „nicht alle belastenden, entlastenden und für die Art und Höhe der Disziplinarmaßnahme bedeutsamen Umstände ermittelt“, entgegen den Vorschriften den Militärischen Abschirmdienst (MAD) nicht eingeschaltet und das Ministerium nicht über die Einstellung der Vorermittlungen informiert haben. Diese Vorwürfe wurden nun fallengelassen. Der Generalmajor wurde bereits am 31. Dezember 2017 pensioniert. (dts Nachrichtenagentur)

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