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Wirtschaft fürchtet Einführung neuer Verbraucher-Klagerechte

In der Wirtschaft regt sich massiver Widerstand gegen die Einführung von Verbraucher-Sammelklagen.
„Sammelklagen sind ein Fremdkörper im deutschen Zivilprozess“, sagte der Chefjustitiar des Deutschen Industrie und Handelskammertags (DIHK), Stephan Wernicke, dem „Handelsblatt“ (Mittwochsausgabe). „Die genaue rechtliche Ausgestaltung von Sammelklagen sollte daher nicht in den Koalitionsverhandlungen vorgenommen werden.“

Die Politik wäre vielmehr „gut beraten, die Ergebnisse des Deutschen Juristentages im September 2018 abzuwarten, der dieses Thema prominent und ausführlich behandelt“. Hintergrund ist die in den Sondierungsgesprächen bereits getroffene Verständigung von Union und SPD, in dieser Legislaturperiode eine sogenannte Musterfeststellungsklage einzuführen. Der DIHK befürchtet wegen der geplanten kollektiven Klageinstrumente „amerikanische Verhältnisse“ in Deutschland.

„Bestehende Defizite im kollektiven Rechtsschutz werden nicht dadurch beseitigt, amerikanischen Sammelklagen-Kanzleien und britischen Prozess-Finanzierern eine allgemeine Klageberechtigung zuzugestehen“, sagte Wernicke. „Das setzt die falschen Anreize, denn Recht ist kein Investitionsobjekt.“ Der DIHK-Justiziar schlug stattdessen eine neutrale, öffentlich-rechtliche Ombudsstelle vor, um das zentrale Problem der Klageberechtigung und die Missbrauchsgefahr grundloser Klagen zu lösen.

Damit hätten andere EU-Staaten die „besten Erfahrungen“, so Wernicke. „Das wäre auch ein echtes verbraucherrechtliches Zukunftsprojekt.“ Außerdem würden digitale Rechtsdienstleister gerade bei sogenannten Streu- und Masseschäden „schon bald eine viel größere Bedeutung erlangen, denn so können alle Betroffenen erreicht werden“. (dts Nachrichtenagentur)

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