Schulwegkontrollen der Polizei Senden an Schulbushaltestellen
Durch die Polizei Senden wurde in den Morgenstunden der vergangenen Tage mehrfach der Verkehr an den Schulbushaltestellen im Stadtgebiet kontrolliert.
Den Fokus legten die Beamten auf das Verhalten der Autofahrer an den Haltestellen. Hier gilt: Sobald der Schulbus die Warnblinkanlage einschaltet dürfen die anderen Verkehrsteilnehmer den Bus nicht mehr überholen. Wenn dieser dann in der Haltestelle anhält, darf nur noch mit Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7 km/h) daran vorbeigefahren werden. Fahrgäste dürfen weder gefährdet noch behindert werden, notfalls muss angehalten werden. Selbiges gilt übrigens für den Gegenverkehr. Die Kontrollen ergaben, dass kaum ein Verkehrsteilnehmer die Regeln kennt.
Daher wurden bei den Kontrollen Broschüren verteilt und die Verkehrsteilnehmer belehrt. Die Beamten beließen es bislang bei mündlichen Verwarnungen. Sollte künftig bei Kontrollen festgestellt werden, dass nicht mit Schrittgeschwindigkeit an den Schulbussen vorbeigefahren wird, müssen die Fahrzeuglenker mit mindestens15 Euro Verwarnungsgeld oder sogar mit einem Bußgeld rechnen.