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Warnmeldung der Polizei: Erneut schadensträchtiger Callcenter-Betrug

Stark ansteigende Fallzahlen im Bereich des Phänomens „Falsche Bedienstete“, also falscher Polizeibeamte sind derzeit im Bereich des Präsidiums Schwaben Süd/West festzustellen.
In den ersten vier Monaten des Jahres 2017 wurden 107 Anzeigen diesbezüglich aufgenommen. Vom Jahresbeginn bis zum 26.04.2018 wurden bereits 322 Fälle zur Anzeige gebracht.

Mitte April ereignete sich im Ostallgäu erneut ein schadensträchtiger Fall, bei dem ein Rentner 37.000 Euro an einen angeblichen Polizeibeamten übergab.

Die Anrufer verhalten sich äußerst professionell und sind sehr sprachgewandt. Sie stellen sich als Polizeibeamter, oder auch anderer behördlichen Vertreter vor und täuschen eine erfundene Geschichte vor. Diese beinhaltet entweder eine Drohkulisse, ein Hilfsgesuch angeblicher Ermittlungsbehörden oder eine andere falsche Behauptung, welche den Angerufenen dazu bringen soll, dass vom Täter gewünschte Verhalten zu zeigen. Durch ständigen Kontakt mit dem Opfer, welcher oft über Stunden andauern kann, wird das Opfer zum einen ständig weiter unter Druck gesetzt und zum anderen auch kontrolliert. Durch die ständige Telefonverbindung kann sich das Opfer nicht sammeln und das eigene Verhalten kritisch reflektieren. Zum anderen werden Kontaktversuche zur richtigen Polizei unterbunden, oder diese werden durch die Täterschaft aufgeklärt.

Die im Telefondisplay angezeigte Rufnummer kann über eine Software manipuliert werden. Im Falle falscher Polizeibeamter wird teils die Rufnummer der örtlichen Polizeidienststelle oder die örtliche Vorwahl in der Verbindung mit der 110 angezeigt. Die Anzeige einer bekannten Rufnummer ist also kein Grund für falsches Vertrauen.

Es gelingt den Anrufern durch den langen Kontakt und geschickte Manipulation ein starkes Vertrauensverhältnis zu ihren Opfern aufzubauen. Um sich zu legitimieren wird das Opfer teils aufgefordert bei der örtlichen Polizeidienststelle zurückzurufen. Der Täter täuscht dann durch das Einspielen eines Freizeichens vor, dass die Verbindung unterbrochen wurde, obwohl diese noch weiter besteht. Wenn das Opfer nun die Nummer der örtlichen Polizei oder die 110 wählt, wird keine neue Verbindung aufgebaut. Stattdessen täuscht derselbe Täter oder ein Komplize vor, den Anruf als „richtige Polizei“ wieder anzunehmen.

Die genaue Ausgestaltung der vorgetäuschten Geschichte ist beliebig wandelbar und oft erschreckend detailreich gestaltet. Um möglichst umfassend zu sensibilisieren werden hier einige der gängigsten Versionen dargestellt.

Drohender Einbruch:

Den Angerufenen wird mitgeteilt, dass im Zuge einer Täterfestnahme oder sonstigen polizeilichen Maßnahmen bekannt wurde, dass ein Einbruch in ihre Wohnung bzw. ihr Haus droht. Auf diese Weise wird versucht die Vermögensverhältnisse auszuspähen. Anschließend wird vorgetäuscht, diese sichern zu wollen und die Bewohner werden dazu gebracht Vermögenswerte an angebliche Polizeibeamte zu übergeben oder diese abzulegen. Die Notwendigkeit des Ablegens der Gegenstände wird in diesem Zusammenhang mit der sonst drohenden Gefährdung verdeckter polizeilicher Maßnahmen begründet.

Ermittlungsverfahren in einem anderen Land ggf. auch drohende Auslieferung:

Die Täter machen die Angerufenen glaubend, dass gegen sie ein Verfahren in einem anderen Land anhängig sei und eine Auslieferung in dieses Land drohen würde. Nur durch Zahlung einer Geldstrafe seien sie in der Lage die Auslieferung in dieses Land zu verhindern. Als Zahlungsmittel werden hier z. B. Überweisungen oder die Nutzung eines Finanztransferdienstleisters gefordert.

Bitte um Unterstützung bei Ermittlungen:

Diese Masche wurde bei einem 72-jähriger Rentner aus dem Ostallgäu angewendet. Er sollte, auf Bitten eines angeblichen Polizeibeamten, bei der Überführung einer betrügerischen Bankangestellten helfen. Hierzu sollte er sein gesamtes Erspartes abheben und später von verschiedenen Scheinen die Seriennummern telefonisch durchgeben. Nach einer viertel Stunde teilte der Täter am Telefon mit, dass es sich um Falschgeld handeln würde und nun auch der Rest überprüft werden müsse. Hierzu erschien kurze Zeit der Komplize des Anrufers, um das Geld abzuholen. Der Schaden beträgt mehr als 37.000 Euro. Eine detaillierte Beschreibung des Abholers ist leider nicht bekannt. Auffällig ist, dass der Geschädigte während des gesamten Geschehens den Hörer nicht auflegen sollte. Die Ermittlungen dauern an. Besonders profan ist hier, dass auch die Bankmitarbeiter diskreditiert werden, welche potentielle Geschädigte teils bei der Abhebung warnen. Diese Warnungen verhallen aber, aufgrund der ausgeklügelten Geschichte, ungehört.

Neben immensen finanziellen Einbußen haben die Opfer auch die immateriellen Schäden zu beklagen. Oft schämen sich die Opfer dafür auf die Täter hereingefallen zu sein und haben daher, insbesondere bei weniger schadensträchtigen Taten, Hemmungen bei der Anzeigenerstattung. Weder Scham noch Hemmungen sind hier angebracht. Es handelt sich um professionelle Betrüger und eine Anzeigenerstattung ist wichtig.

Erst am gestrigen Donnerstag kam es im Bereich Unterallgäu wieder zu Anrufen falscher Polizeibeamter. Bislang wurde aber in diesem Zusammenhang noch keine vollendete Tat bekannt.

Die Polizei rät zu folgenden Verhaltensweisen:

  • Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Zeitdruck setzen, Hinterfragen Sie kritisch
  • Geben Sie am Telefon nie Auskunft über Vermögensverhältnisse
  • Behörden fordern nie auf solche Art und Weise Geld oder Vermögenswerte von Ihnen
  • Unterbrechen Sie bei einem Verdacht die Verbindung durch Auflegen und wenden sie sich an die Notrufnummer 110
  • Setzen sie Familienangehörige, welche keine Medien konsumieren, über diese Vorgehensweisen in Kenntnis
  • In Bayern erhalten sie keine Anrufe von der Notrufnummer 110

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