Landkreis und Stadt AugsburgRegionalnachrichten

Unfall in Fischach: An der Kreuzung krachte es

Am Freitag, den 11.05.2018, kam es um 13.52 Uhr in Fischach einer Kreuzung zum einem Verkehrsunfall mit einem Verletzten.
Ein 58-jähriger Mann aus Aystetten befuhr mit seinem Pkw die Hauptstraße (Kreisstraße A2) in Richtung Fischacher Ortsmitte und bog an der oben erwähnten Kreuzung nach links in die Poststraße ein. Dabei missachtete der Mann die Vorfahrt eines 31-Jährigen aus München, der mit seinem Pkw aus Richtung Poststraße (Staatsstraße 2026) kam. Zwischen beiden Pkw kam es zu einem Zusammenstoß, wobei das Fahrzeug des Vorfahrtberechtigten auf den angrenzenden Bürgersteig geschoben wurde.

Der 31-jährige Autofahrer wurde durch den Unfall leicht verletzt und im Anschluss in das Krankenhaus Bobingen zur weiteren Versorgung wegen des Verdachts eines Schleudertraumas gefahren.

Am Fahrzeug des Unfallverursachers entstand ein Sachschaden von rund 4.000 Euro, am gegnerischen Fahrzeug in einer Höhe von etwa 3.000 Euro. Beide Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden. Da die Fahrzeuge auf der Fahrbahn standen, kam es zu Verkehrsstauungen.

An dieser Stelle sei erwähnt, dass an der oben erwähnten Kreuzung, die unter Tags sehr stark durch den Verkehr frequentiert ist, regelmäßig von Verkehrsteilnehmern Vorfahrtsverstöße begangen werden, die aber glücklicherweise zumeist zu keinen Personen- und/oder Sachschäden führen.

Die Kreuzung ist mit DEM Verkehrszeichen „Vorfahrt gewähren“ geregelt. Ein Vorfahrtsverstoß nach § 8 Straßenverkehrsordnung liegt bereits vor, wenn der Vorfahrtberechtigte durch einen anderen Verkehrsteilnehmer wesentlich behindert wird. Wird der Vorfahrtsberechtigte gefährdet (wenn er beispielweise ein Bremsmanöver einleiten muss), sind laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 100 Euro und 1 Punkt in Flensburg fällig. Eine Schädigung ist somit zur Erstattung einer Anzeige nicht erforderlich.

Darüber hinaus fällt an besagter Stelle auf, dass sich immer wieder Fahrradradfahrer nicht an die Verkehrsregeln halten, indem sie beispielsweise von der Hauptstraße nach rechts in die Augsburger Straße einbiegen, ohne sich um die Vorfahrtsregelung zu kümmern, und sich so förmlich in die Straße „zwängen“. Die Argumentation der Fahrradfahrer, dass der Vorfahrtberechtigte ja genügend Platz beim Vorbeifahren habe, hinkt. Auch für Fahrradfahrer gilt die Straßenverkehrsordnung, an die sie sich zu halten haben. Für begangene Verstöße werden je nach Schwere des Verstoßes Verwarnungs- bzw. Bußgelder sowie Punkte fällig. Darüber hinaus sollte nicht vergessen werden, dass ein Fahrradfahrer als schwächerer Verkehrsteilnehmer bei Unfällen meistens den „Kürzeren“ zieht.

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