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Bayerischer Landtag: Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 1. Januar 2018 abgeschafft

Abschaffung der Beiträge führt zu zeitgemäßer Entlastung der Bürger – Kommunen erhalten finanziellen Ausgleich – Volksbegehren gegen Straßenausbaubeiträge zurückgezogen

Der Bayerische Landtag hat die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge beschlossen. Ein entsprechender Gesetzentwurf der CSU-Fraktion wurde von einer breiten Mehrheit im Landtag verabschiedet. Die Initiatoren des Volksbegehrens gegen Straßenausbaubeiträge haben daraufhin erklärt, auf die Durchführung des Volksbegehrens zu verzichten. Bayerns Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann begrüßt diese Entwicklung: „Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge führt zu einer zeitgemäßen Entlastung bisher betroffener Bürgerinnen und Bürger.“

Der Bayerische Landtag hat die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge mit einer entsprechenden Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen. Auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen wird rückwirkend zum 1. Januar 2018 verzichtet. Nach diesem Zeitpunkt erlassene Beitrags- und Vorauszahlungsbescheide sind aufzuheben. Die Rückerstattung von Beiträgen, die nach dem 1. Januar 2018 geleistet worden sind, kann bereits ab dem 1. Mai 2019 verlangt werden. Bis zum 31. Dezember 2017 erlassene Beitrags- und Vorauszahlungsbescheide sind im Sinne einer rechtssicheren Lösung von der Änderung nicht betroffen und sind grundsätzlich zu bezahlen.

Das Gesetz werde sich aber nicht zu Lasten der Kommunen und des Straßenausbaus auswirken, versicherte Innenminister Herrmann: „Denn es ist zugleich ein finanzieller Ausgleich der Kommunen vorgesehen.“

Die Initiatoren des Volksbegehrens haben gegenüber dem Staatsministerium des Innern und für Integration offiziell erklärt, auf die Durchführung des Volksbegehrens zu verzichten. Das Innenministerium stellt deshalb das Volksbegehren nach den Vorschriften des Landeswahlgesetzes ein und wird dies im Bayerischen Staatsanzeiger gesondert bekanntmachen.

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