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Ulm/Günzburg: 53-Jähriger benimmt sich in Zug ordentlich daneben – Frau angegangen

Gestern Nachmittag, am 20.06.2018, schimpfte ein 53-Jähriger im Zug von Ulm nach Günzburg lautstark allgemein über „Verbrecher“ und die grundsätzlich ungerechte Behandlung ihm gegenüber.
Dies nahmen zwei unbekannte Jugendliche zum Anlass den Mann mit Papierkügelchen zu bewerfen. Die beiden Jugendlichen wurden daraufhin von Fahrgästen aufgefordert, dies zu unterlassen. Der 53-jährige, sehbehinderte Mann schimpfte laut weiter, obwohl die Jugendlichen mit dem Unfug aufgehört hatten und am Bahnhof Leipheim den Zug verließen.

Als der Zug dann die Fahrt in Richtung Günzburg fortsetzte stand der 53-Jährige plötzlich auf und griff eine völlig unbeteiligte 65-jährige Frau an. Er packte die Dame und schubste sie in Richtung der Ausstiegstür des Zuges. Dort wurde sie glücklicherweise von einem Mann aufgefangen. Ansonsten wäre die Frau die Stufe zum Ausstieg hinuntergestürzt. Der 53-Jährige setzte sich anschließend wieder hin und fuhr mit seinen Beschimpfungen fort. Er belegte die Anwesenden in dem Zugteil mit den übelsten Beleidigungen. Am Bahnhof Günzburg stieg der 53-Jährige aus und wurde dort von einer zwischenzeitlich verständigten Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Günzburg angetroffen. Als der Mann von den Polizeibeamten zum Zweck der Sachverhaltsaufnahme und der Feststellung seiner Identität ordnungsgemäß angesprochen wurde, ging er mit seinem Blindenstock auf einen der Beamten los. Dieser konnte jedoch den Angriff abwehren, in dem er den Stock festhielt. Der 53-Jährige zeigte sich weiterhin uneinsichtig und aggressiv. Letztlich konnten die notwendigen polizeilichen Maßnahmen nur unter Anwendung von körperlicher Gewalt durchgeführt werden. Die eingesetzten Beamten wurden von dem Mann dabei massiv beleidigt.

Die Dame, die im Zug von dem Mann angegriffen worden war, wurde leicht verletzt. Den 53-Jährigen erwartet nun unter anderem ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Körperverletzung, Beleidigung und des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte.

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