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Sicher in den Urlaub: Warnweste und Warndreieck griffbereit?

Bereits seit vier Jahren gilt sie auch in Deutschland: Die Mitführpflicht für Warnwesten.
Sie sorgt im Fall einer Panne für viel Sicherheit. Wenn sie denn getragen wird. Mit Warnweste werden Sie zum Beispiel im Falle eines Unfalls von anderen Verkehrsteilnehmern früher und besser gesehen. Insbesondere auf vielbefahrenen Schnellstraßen und Autobahnen oder bei schlechten Sichtverhältnissen ist sie unter Umständen lebensnotwendig. Am Tage sorgt die Sonne dafür, dass die Westen hell und von weit sichtbar leuchten. Bei Dunkelheit werfen die reflektierenden Elemente der Westen einfallendes Licht zurück. Das Gesetz schreibt eine Warnweste je Auto oder Lkw vor. Es gibt aber keine zwingende Tragepflicht. Weil Sie ja in den Urlaub meist nicht alleine fahren, empfiehlt die Polizei: Führen Sie so viele Warnwesten mit, wie Personen im Auto sind. Denn so sind alle sicher. Und damit Sie alles richtig machen, denken Sie bei der Warnweste auch immer daran, Ihr Warndreieck in ausreichender Entfernung aufzustellen. Verlassen Sie nach Panne oder Unfall Ihren Wagen und stellen Sie sich immer hinter die Leitplanken mit genügend Abstand zur Straße.

Wichtige Hinweise zur der Warnweste:
Haben Sie die Warnweste immer griffbereit, beispielsweise im Seiten- oder Handschuhfach. Die Weste sollte so aufbewahrt sein, dass sie nicht der direkten Sonne ausgesetzt ist. Die Sonnenstrahlen zerstören die Leuchtwirkung. In vielen europäischen Ländern sind Warnwesten im Fahrzeug schon lange vorgeschrieben. Fehlt die Warnweste, dann kostet das in Deutschland 15 Euro Bußgeld. Im europäischen Ausland ist dies meist erheblich teurer.

Also – überprüfen Sie am besten noch heute, ob Warnweste, Warndreieck und Verbandskasten an Bord und griffbereit sind. Die Polizei wünscht Ihnen eine allzeit gute Fahrt und bleiben Sie sicher!

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