Deutschland & WeltPolitik

Bundesregierung hält Pflichtkennzeichnung von Haltungsbedingungen für rechtlich möglich

„Komplizierter und zeitintensiver“ als freiwilliges Label – SPD und Grüne dafür

Osnabrück. Eine verpflichtende Kennzeichnung der Haltungsbedingungen von Tieren auf Fleischverpackungen ist laut Bundesregierung allein für Deutschland möglich. Das teilte das Bundeslandwirtschaftsministerium auf Anfrage der Grünen mit, berichtet die „Neue Osnabrücker Zeitung“ (Samstag). Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel erklärte in der Antwort, dass eine solche Pflichtkennzeichnung aber zunächst mit deutschem und EU-Recht in Einklang gebracht werden müsste. Dies sei kompliziert und zeitintensiv, weswegen es Ziel des Ministeriums sei, „wie in Dänemark, mit einem kurzfristig realisierbaren freiwilligen Tierwohlkennzeichen zu starten.“

Die Bundesregierung plant ein freiwilliges dreistufiges Label, dessen Einstiegsstufe über dem gesetzlichen Standard liegen soll. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) hatte sich stets gegen eine Pflichtkennzeichnung der Haltungsbedingungen analog zu Hühnereiern ausgesprochen. Ziffern symbolisieren, ob die Tiere in Käfig-, Boden-, Freiland- oder Biohaltung leben. Tierschützer, Teile der Agrarbranche und die Grünen sind für so eine Kennzeichnung auch bei Fleischprodukten.

Renate Künast, tierschutzpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, sagte der „NOZ“: „Wir brauchen aber eine Kennzeichnung, bei der alles Fleisch und alle tierischen Erzeugnisse gekennzeichnet sind. Auf einen Blick muss der Produktionsstandard erkennbar sein.“ Sie nannte die Pläne der Bundesregierung „Verbrauchertäuschung“. „Das Recht zu wissen, ist doch das gute Recht der Verbraucher“, sagte Künast. Die SPD schlug einen Mittelweg vor. Susanne Mittag, tierschutzpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, sagte der „NOZ“: „Denkbar ist mit einem freiwilligen Label zu starten und dies nach einer vereinbarten Frist zu einer Haltungskennzeichnung weiterzuentwickeln, das dann für alle Tierhalter und Vermarktungswege verbindlich wäre.“ Verbindlichkeit müsse auf jeden Fall das Ziel sein.

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