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Ausweiskopien zum Identitätsnachweis im Internet sind zulässig

Immer häufiger werden Internetnutzer aufgefordert, ihre Ausweisdaten zu Identifikationszwecken anzugeben, etwa auf Immobilienportalen oder bei der Eröffnung eines Kontos.
Dies geschieht meist als Kopie oder per Videoübertragung. Diese Form des Identitätsnachweises bei Online-Anbietern ist seit einer Gesetzesänderung im Sommer 2017 grundsätzlich erlaubt.

Der Verbraucher muss dem Speichern seiner Ausweis- oder Passdaten allerdings zustimmen. Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt, Ausweisdaten, die nicht zur Identifizierung benötigt werden, auf der Kopie zu schwärzen. Ausreichen sollten das Bild und der Name des Ausweisinhabers, das Gültigkeitsdatum des Ausweises und die ausstellende Behörde. Ebenfalls wichtig für Verbraucher: Die Portale dürfen die Ausweisdaten nicht an Dritte weitergeben, selbst dann nicht, wenn der Ausweisinhaber zustimmt. Die Portale sind darüber hinaus an die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes gebunden.

Bitte beachten:
Tatjana Halm, Juristin in der Verbraucherzentrale Bayern, rät: „Verbraucher sollten Kopien ihres Ausweises zur Feststellung ihrer Identität nur äußerst sparsam einsetzen und nur seriösen Portalen anvertrauen.“ Es mehren sich Berichte über kriminelle Machenschaften im Internet mit gestohlenen Ausweisdaten. Nach Erkenntnissen des Marktwächters Digitale Welt der Verbraucherzentralen nutzen derzeit Betrüger Ausweisdaten, um Konten zu eröffnen und damit Fake-Shops zu betreiben. An die Daten sind sie über ein Video-Ident-Verfahren gelangt, das Bewerber für ein angebliches Jobangebot bei einer Bank durchführen musste.

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