Landkreis GünzburgRegionalnachrichten

Mehrere kleinere Verkehrsunfälle in Günzburg und Leipheim

Die Streifen der Polizeiinspektion Günzburg mussten sich am 22.09.2018 um mehrere kleinere Verkehrsunfälle kümmern, die sich im Bereich Günzburg und Leipheim ereigneten.

Auf Anhänger aufgefahren
An der Einmündung der Geschwister-Scholl-Straße auf die Bundesstraße 16, in Günzburg, kam es am Samstagvormittag zu einem Auffahrunfall. Ein 58-jähriger Fahrzeugführer wollte mit seinem Pkw samt Anhänger auf die Bundesstraße 16 einfahren und fuhr hierzu bis an die Einmündungslinie. Ein dahinter befindlicher 66-jähriger Fahrzeugführer bemerkte zu spät, dass das Fahrzeug vor ihm nochmals abbremsen musste und fuhr auf den Anhänger auf. Die Unfallbeteiligten blieben unverletzt. Der Sachschaden beläuft sich auf etwa 1500 Euro.

Beim Abbiegen Autofahrerin übersehen
Am Samstagmittag kam es zu einem Unfall in der Reindlstraße in Günzburg, wobei ein 40-jähriger Fahrzeugführer aus dem Parkplatz eines Geschäftes auf die Reindlstraße einfuhr und hierbei eine auf der Reindlstraße in gleicher Richtung fahrende 52-jährige Fahrzeugführerin übersah. Der Unfallverursacher stieß mit seiner Fahrzeugfront gegen die Fahrerseite des anderen Pkw. Die Unfallbeteiligten blieben unverletzt. Der Sachschaden beläuft sich auf etwa 2000 Euro.

Streifzusammenstoß auf schmaler Straße
Ebenfalls am Samstagmittag kam es zu einem Verkehrsunfall im Begegnungsverkehr auf der Ortsverbindungsstraße zwischen Deffingen und Leinheim. Auf der schmalen Straße kamen sich ein Wohnmobillenker und ein Kastenwagenfahrer entgegen. Zwischen beiden Fahrzeugen kam es zum Zusammenstoß der jeweiligen linken Außenspiegel, wodurch etwa insgesamt 1800 Euro Sachschaden entstand.

In Leipheim rückwärts gegen anderen Pkw gefahren
Beim Ausparken in der Wallgrabenstraße übersah ein 33-jähriger Fahrzeugführer einen hinter sich geparkten Pkw und stieß mit seinem Fahrzeugheck gegen diesen. Der Unfallverursacher verständigte folgerichtig die Polizeiinspektion Günzburg, welche den Unfall aufnahm und die Verständigung des Fahrzeughalters übernahm.

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