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Dasing/Gersthofen: Wintereinbruch führt zu mehreren Unfällen auf der A8

Am 28.10.2018 ereigneten sich aufgrund des einsetzenden Schneefalls zahlreiche Verkehrsunfälle. Es entstand ein Gesamtsachschaden von über 95.000 Euro.

Hier ein kleiner Auszug von der Autobahn A8, bei welchen glücklicherweise niemand verletzt wurde.

Um 07.40 Uhr geriet ein 19-jähriger Mercedes-Fahrer bei Dasing, in Fahrtrichtung München, bei schneebedeckter Fahrbahn aus Unachtsamkeit nach links von der Fahrbahn ab und stieß gegen die Betonwand. Am Fahrzeug entstand ein Schaden in Höhe von ca. 1.500 Euro.

Um 08.00 Uhr ereignete sich bei Gersthofen in Fahrtrichtung Stuttgart aufgrund der schneeglatten Fahrbahn ein Verkehrsunfall mit hohem Sachschaden. Der 48-jährige Fahrer eines Mercedes geriet ins Schleudern und prallte gegen die Außenschutzplanke. Der Sachschaden beläuft sich auf geschätzten 23.000 Euro.

Gegen 08.20 Uhr befuhr ein 50-jähriger BMW-Fahrer die A8 in Richtung Stuttgart, wo er aufgrund von Schneematsch auf Höhe Dasing ins Schleudern geriet und gegen die Außenleitplanke stieß. Am Pkw waren noch Sommerreifen aufgezogen. Es entstand ein Schaden in Höhe von ca. 4.500 Euro.

Etwa gegen 09.00 Uhr war ein 34-jähriger BMW-Fahrer bei Dasing in Richtung Stuttgart unterwegs, als er mit seinen Sommerreifen auf der schneebedeckten Fahrbahn ins Schleudern geriet und mit der Außenschutzplanke kollidierte. Der entstandene Sachschaden wird auf etwa 15.000 Euro beziffert.

Ein scheinbar identischer Unfall ereignete sich zur gleichen Zeit (09.00 Uhr) nur wenige hundert Meter entfernt in der gleichen Fahrtrichtung. Ein 32-jähriger BMW-Fahrer geriet ins Schleudern und krachte gegen die Außenleitplanke. Auch er hatte noch Sommerreifen aufgezogen, wobei der Sachschaden ebenfalls auf ungefähr 15.000 Euro beziffert wird.

Zuletzt verlor auch noch eine 50-jährige Mercedes-Fahrerin um 09.30 Uhr, auf Höhe Gersthofen in Fahrtrichtung Stuttgart, die Kontrolle über ihren Pkw. Sie geriet aufgrund der schneebedeckten Fahrbahn ins Schleudern und krachte gegen die Leitplanke. Auch an ihrem Fahrzeug waren noch Sommerreifen montiert. Am Pkw entstand ein Sachschaden in Höhe von etwa38.000 Euro.

Hinweis
Die Polizei möchte in diesem Zusammenhang nochmals auf die gesetzliche Regelung in Sachen Winterreifen hinweisen. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen zwei, drei und vierrädrige Kraftfahrzeuge nur mit so genannten Winterreifen gefahren werden. Winterreifen erkennen sie an der Aufschrift „M+S“, bzw. an einem Schneeflocken- oder Alpine-Symbol. Zudem ist auf eine ausreichende Profiltiefe von mindestens 1,6 mm zu achten. Ein Verstoß gegen diese Regelung hat nicht nur ein Bußgeld inklusive einem Punkt zur Folge, sondern zu allererst eine erhöhte Unfallgefahr und somit eine Gefährdung für sich und andere Verkehrsteilnehmer. Zudem sollte man bedenken, dass bei einem Unfall die Autoversicherung eine Mithaftung in Erwägung ziehen kann.

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