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Neu-Ulm/Günzburg: Über 250 Personen bei Polizeikontrollen überprüft

Zahreiche Polizeikräfte verschiedener Dienststellen führten in den Bereichen Neu-Ulm und Günzburg Kontrollen zur Bekämpfung der Wohnungseinbruchskriminalität durch.
Im Rahmen der Bekämpfung der Wohnungseinbruchskriminalität erfolgte unter Federführung der Verkehrspolizeiinspektion Neu-Ulm mit den Dienststellen Autobahnpolizeistation Günzburg, Operative Ergänzungsdienste und Polizeiinspektion Neu-Ulm sowie der Polizeiinspektion Günzburg am 09.11.2018, in den frühen Abendstunden sowohl eine groß angelegte Kontrolle auf dem Parkplatz der B 10 in unmittelbarer Nähe der Anschlussstelle Nersingen als auch mobile Kontrollen in den Stadtbereichen Neu-Ulm und Günzburg.

Mehr als 250 Personen überprüft
Die Bilanz weist über 250 überprüfte Personen und weit über 100 in Augenschein genommene Fahrzeuge aus. In einem speziellen Verfahren ließen sich etwa 320 Dokumente auf ihre Echtheit hin überprüfen.

Beim einem 47-jährigen Kroaten wurde nach einem Schnelltest klar, dass dieser seinen Pkw unter Drogeneinfluss geführt hatte. Ferner fanden die Beamten bei einer Wohnungsnachschau im Raum Erbach noch mehrere Gramm Marihuana. Ein Strafverfahren, ein Fahrverbot sowie ein beträchtliches Bußgeld werden die Folgen sein.

Ein 50-jähriger deutscher Staatsbürger fiel bei der Kontrolle durch Alkoholeinfluss auf. Der Alcomat-Test ergab einen von Wert knapp über 0,7 Promille, so dass für den Mann einen Bußgeld in Höhe von 500 Euro und ein Fahrverbot fällig werden.

Ein 33-jähriger Deutscher aus dem Raum Neu-Ulm legte den Beamten zwar einen gültigen tschechischen Führerschein vor. Jedoch eine tschechische Meldebescheinigung erwies sich als Falschdokument. Weitere Recherchen zu dieser Konstellation führten letztendlich dazu, dass der Man mit einem Strafverfahren wegen Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrerlaubnis rechnen muss.

Ein 35-jähriger Moldavier wollte verbotswidrig einen Pkw mit französischer Zulassung in sein Heimatland überführen. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und der Fahrzeugzulassungsverordnung. Ein Verkehrsteilnehmer benutzte während der Fahrt sein Mobiltelefon und ein Lkw-Fahrer hielt sich nicht an das Überholverbot im Bereich des Parkplatzes.

Das THW Neu-Ulm unterstützte
Das THW Neu-Ulm errichtete in fachmännischer Weise die gesamte Ausleuchtung des Parkplatzes und trug somit wesentlich zum Gelingen der Aktion bei.

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