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Heidenheim: Nach Vorfahrtsverstoß Unfall verursacht

Sachschaden in Höhe von insgesamt 11.000 Euro entstand bei einem Verkehrsunfall am 19.11.2018 in Heidenheim. Verletzt wurde niemand.
Gegen 11.15 Uhr war ein Ford-Fahrer In den Seewiesen unterwegs. Der 53-Jährige bog nach links auf die Seewiesenbrücke ab. Die Ampel an dieser Kreuzung war ausgeschaltet. Deshalb galten die Verkehrsschilder. Auf der Seewiesenbrücke fuhr ein 75-jähriger Ford-Fahrer der die Vorfahrt eines VW missachtete, der von links kam. Die Fahrzeuge stießen zusammen.

Der Passat war nicht mehr fahrbereit. Am Ford entstand laut Polizei Sachschaden in Höhe von rund 8000 Euro. Den Sachschaden am VW schätzt die Polizei auf ungefähr 3.000 Euro.

In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache „Vorfahrt und Vorrang“ in den letzten Jahren regelmäßig zu den Hauptursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeiten der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen.

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