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Verbraucherzentrale Bayern: Werbung für Fleisch – Verwirrspiel im Supermarkt

Wer Fleisch mit besseren Tierhaltungsstandards kaufen möchte, muss im Handel aufwändig suchen.
Zu diesem Ergebnis kommt eine bundesweite Stichprobe der Verbraucherzentralen. Überprüft wurden die Werbeaussagen der Hersteller und Händler zur Tierhaltung von Schwein, Rind und Geflügel in Supermärkten und Discountern. „In den Geschäften sind Verbraucher einer unüberschaubaren Flut an Siegeln und Werbebotschaften ausgeliefert. Diese sind selten nachvollziehbar und bieten kaum Orientierung beim Einkauf“, kritisiert Jutta Saumweber, Referatsleiterin Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Bayern.

EU-Vermarktungsnormen werden selten angewendet
Das konventionelle Fleischangebot in den 17 aufgesuchten Handelsketten bot nur vereinzelt verlässliche und nachvollziehbare Werbeaussagen für höhere Tierschutzstandards. Die EU-Vermarktungsnormen für Geflügel definieren beispielsweise eindeutig die „Extensive Bodenhaltung“, „Freilandhaltung“, „Bäuerliche Freilandhaltung“ und „Bäuerliche Freilandhaltung – Unbegrenzter Auslauf“. Sie schreiben genau vor, wie viel Platz die Tiere haben, wie groß ihr Auslauf ist und wie sie gefüttert werden. Damit bieten die Normen eine gute Orientierung für Verbraucher. Solche Angebote sind allerdings selten.

Werbeaussagen ohne nachvollziehbare Informationen
Beim Schweine- und Rindfleisch gibt es nur sehr wenige Angebote mit verlässlicher und nachvollziehbarer Werbung. Informationen zu den ausgelobten Haltungskriterien, beispielsweise „Weidehaltung“, fehlen sowohl bei Aldi, Edeka, Hit, Lidl, Rewe als auch bei Real. Beschönigende Auslobungen zur Tierhaltung gibt es bei allen Discountern und Supermärkten. So zeigt zum Beispiel bei einem Schweine-Minutensteak ein Foto auf der Verpackung Schweine in Freilandidylle. Das daneben abgebildete Haltungszeugnis der Stufe 1 entspricht jedoch lediglich dem gesetzlichen Mindeststandard der Stallhaltung. „Mit einem solchen Marketing werden Kunden schnell hinters Licht geführt. Ihre Erwartung von Fleisch aus vermeintlich besserer Tierhaltung wird nicht erfüllt“, kritisiert Jutta Saumweber. „Begriffe wie artgerecht, tiergerecht oder Tierwohl sind rechtlich nicht geschützt, werden aber willkürlich genutzt.“

Handel muss irreführende Werbung stoppen
Die Verbraucherzentralen fordern den Handel auf, nach dem gesetzlichen Mindeststandard produziertes Fleisch nicht mit irreführenden Begriffen zu bewerben. Mit besseren Haltungsbedingungen wie „Weidehaltung“, „mehr Platz“ oder „kleinere Tiergruppe“ sollten die Hersteller nur werben, wenn diese für Verbraucher auch nachvollziehbar sind. „Aufmachungen ohne konkretere Angaben sind nichtssagend und wecken falsche Erwartungen“, so Verbraucherschützerin Saumweber.

 

Mehrstufige Tierwohlkennzeichnung einführen
Der Gesetzgeber sollte nach Ansicht der Verbraucherzentralen zeitnah eine verpflichtende mehrstufige staatliche Tierwohlkennzeichnung einführen. Nur so ließe sich eine bessere Orientierung beim Fleischeinkauf erreichen und der Wildwuchs der Label eindämmen. Außerdem sei dafür zu sorgen, dass die Kriterien für diese Tierwohlkennzeichnung deutlich über dem gesetzlichen Mindeststandard liegen.

Die Ergebnisse des Marktchecks der Verbraucherzentralen über Werbeaussagen zur Tierhaltung im konventionellen Fleischangebot ist als PDF zu finden unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/marktcheck-fleischwerbung.

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