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Herrmann zur gemeinsamen Fahndungs- und Kontrollaktion

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zur gemeinsamen Fahndungs- und Kontrollaktion von Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland Pfalz und Sachsen: Insgesamt 21.226 Personen und Fahrzeuge kontrolliert – 728 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten festgestellt – Weitere Schwerpunktkontrollen folgen

Wie Bayerns Innenminister Joachim Herrmann heute bekannt gegeben hat, ist auch die sechste gemeinsame länderübergreifende Fahndungs- und Kontrollaktion vom 7. bis zum 9. Februar 2019 erfolgreich verlaufen. Insgesamt rund 3.050 Polizistinnen und Polizisten aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen kontrollierten 21.226 Personen und Fahrzeuge. Dabei deckten die Einsatzkräfte 728 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten auf und nahmen 94 Personen vorläufig fest. Koordiniert wurden die Kontrollen von den jeweiligen Landeskriminalämtern. Im Schwerpunkt ging es laut Herrmann um die Bekämpfung von organisierten Einbrecherbanden. „Selbstverständlich hatten unsere Fahnder bei ihren Kontrollen aber auch alle anderen Kriminalitätsformen besonders im Blick“, erklärte der Minister. Die hohe Zahl der Aufgriff belege die Notwendigkeit solcher Schwerpunktkontrollen. „Deshalb planen wir für Herbst 2019 vergleichbare länderübergreifende Schwerpunktkontrollen“, kündigte Herrmann an.

„Unser verstärkter Kampf gegen die Wohnungseinbruchskriminalität zeigt bereits spürbare Erfolge“, erklärte Herrmann. Nach einem Höchststand im Jahr 2014 mit 8.210 Wohnungseinbrüchen verzeichnete die Polizeiliche Kriminalstatistik drei Jahre in Folge für Bayern rückläufige Fallzahlen, 2017 sogar um rund 19 Prozent auf 6.045 Wohnungseinbrüche. Bereits seit Jahren habe Bayern das bundesweit niedrigste Einbruchsrisiko. Auch wenn die Auswertungen der Kriminalstatistik für 2018 noch nicht abgeschlossen sind, rechnet Herrmann in Bayern mit einem weiteren Rückgang bei der Zahl der Wohnungseinbrüche im vergangenen Jahr.

Der Innenminister hob hervor, dass sich die Bayerische Polizei hochengagiert an den länderübergreifenden Kontrollen beteiligt hatte. Im Kontrollzeitraum überprüften die 1.259 bayerischen Einsatzkräfte 3.978 Fahrzeuge und 6.786 Personen und haben 250 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten angezeigt, darunter beispielsweise 34 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, elfmal Fahren ohne Fahrerlaubnis, fünf Verstöße gegen das Waffengesetz sowie 27 Fälle von Alkohol am Steuer oder Fahren unter Drogeneinfluss. 47 Personen wurden vorläufig festgenommen. Außerdem führten die Polizeipräsidien Aktionen zur Einbruchsprävention durch und gaben Bürgerinnen und Bürger wichtige Verhaltenstipps, beispielsweise mit speziellen Flyern. Präventionshinweise sind auch unter www.innenministerium.bayern.de/sus/polizei/praeventionundsicherheitstipps/index.php abrufbar.

Einige ausgewählte Erfolge bayerischer Fahnder: Im Bereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd konnten die Polizisten in einem Fahrzeug mehrere Dutzend neuwertige Turbolader sowie hochwertige Elektroartikel im Wert von mehr als 10.000 Euro auffinden, deren Herkunft unter anderem mit fingierten Rechnungen verschleiert werden sollte. Die Gegenstände wurden sichergestellt und der Fahrer vorläufig festgenommen. Im Bereich des Polizeipräsidiums Unterfranken ging den Fahndern ein Autofahrer ins Netz, der in einer verdeckten Innentasche seiner Jacke Bargeld in Höhe von 50.000 Euro hatte. Ein durchgeführter Drogenwisch-Test an den Geldscheinen verlief positiv auf Kokain. Der Fahrer, der in der Vergangenheit bereits aufgrund eines Überfalles auf eine Bäckereifiliale und erpresserischen Menschenraubes polizeilich in Erscheinung getreten war, konnte zur Herkunft des Geldes keine schlüssigen Angaben machen. Zur weiteren Abklärung wurde das Bargeld deshalb sichergestellt.

Basis der Schwerpunktkontrollen sind Kooperationsvereinbarungen zur Bekämpfung der Wohnungseinbruchskriminalität, die der bayerische Innenminister im Juni 2016 mit seinen Ministerkollegen aus Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz und im November 2016 mit dem sächsischen Innenminister unterzeichnet hatte. Die Vereinbarungen sehen insbesondere einen schnelleren und besseren Informationsaustausch, eine stärkere gemeinsame Täterfahndung sowie eine noch intensivere Zusammenarbeit bei konkreten Ermittlungsverfahren und in der Prävention vor.

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