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Achtung vor falschen „Vorladungen“ – Landeskriminalamt warnt vor Fake-Emails

In den vergangenen Tagen und insbesondere heute, wurden in Bayern eine Vielzahl von Fake-Emails verschickt, die eine Vorladung durch die Bayerische Polizei vortäuschen sollen.

Laut den Emails sei der Empfänger einer Straftat verdächtig und solle sich nun auf einer dort genannten Polizeidienststelle zu einer Vernehmung einfinden. Sowohl die Anschrift der Dienststelle als auch ein Termin werden explizit in dem Anschreiben genannt. Auch sonst ist die Fake-Vorladung einer echten Vorladung der Bayerischen Polizei inhaltlich nachempfunden. Beispielsweise wird um die Mitführung eines Ausweisdokuments gebeten und es wird ein Alternativtermin angeboten. Außerdem wird der Empfänger darauf hingewiesen, er könne weitere Unterlagen zu „der Ermittlungssache“ dem Anhang der Nachricht entnehmen.

Anhang ist ein Trojaner
Tatsächlich handelt es sich bei dem Anhang jedoch nicht um eine Akte, sondern um einen Trojaner, der sich durch das Öffnen der Datei auf dem Computer des Email-Empfängers installiert. Welchem Zweck die Schadsoftware dient, ist derzeit noch nicht bekannt und muss durch Experten des Bayerischen Landeskriminalamts erst in einer Testumgebung analysiert werden.

Die gefälschten Vorladungen sind auch an der Formulierung „Dies ist eine Vorladung der deutschen nationalen Polizeiabteilung“ oder am Fehlen von Umlauten im Text zu erkennen.

Anhang nicht Öffnen und Anzeige erstatten
Wer eine solche Email erhält, sollte auf keinen Fall den Dateianhang öffnen. Das Bayerische Landeskriminalamt empfiehlt, die E-Mail im Original aufzubewahren und bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle Anzeige zu erstatten. Im Zweifelsfall kann mit einem Anruf auf der jeweiligen Polizeiinspektion zweifelsfrei geklärt werden, ob es sich um eine echte oder um eine gefälschte Vorladung handelt. Grundsätzlich werden Vorladungen seitens der Bayerischen Polizei mit Briefpost verschickt oder persönlich überbracht.

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