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Ulm: Teils doppelt so schnell als zulässig

Zwischen 21.20 Uhr und 22.15 Uhr, am 25.03.2019, überprüften die Beamten den Verkehr auf der Wallstraßenbrücke stadtauswärts.
Dort beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h, auch nachts.

Vier Fahrer waren so schnell, dass sie neben einem Bußgeld von 160 Euro und zwei Punkten im Zentralregister auch ein einmonatiges Fahrverbot erwartet. Doppelt so schnell als zulässig fuhr ein 37-Jähriger. Er war mit 113 Sachen unterwegs und muss mit einem dreimonatigen Fahrverbot und einem Bußgeld von 480 Euro rechnen. Zwar ist im Bereich des Polizeipräsidiums Ulm die Zahl der Unfälle durch zu schnelles Fahren im vergangenen Jahr auf 789 zurückgegangen. Dennoch bleibt zu schnelles Fahren eine der Hauptursachen schwerer Unfälle. Deshalb geht die Polizei so konsequent dagegen vor. Sie will die Straßen für alle sicherer machen. Die Polizei wird ihre Kontrollen fortsetzen, kündigt sie an. Ausführliche Informationen zu den Gefahren durch schnelles Fahren gibt eine Broschüre des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg, die im Internet unter www.statistik-bw.de bestellt oder heruntergeladen werden kann. Tipps gibt auch die Polizei in Broschüren auf jeder Polizeidienststelle oder im Internet unter www.gib-acht-im-verkehr.de.

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