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Ulm: Betrüger am Telefon scheitert doch

Hartnäckig wehrte sich eine Ulmerin jetzt gegen einen Betrüger am Telefon. Zum dritten Mal innerhalb weniger Tage hatte die Frau am 16.04.2019 einen Anruf des Mannes erhalten.

Sie habe Geld gewonnen, behauptete der Unbekannte. Er wollte unbedingt die Kontodaten der Ulmerin erfahren. Doch die war aufmerksam und misstrauisch genug. Sie ließ den Mann abblitzen. Zuletzt drohte sie mit der Polizei. Dass auch er jetzt drohte, ließ die Ulmerin kalt. Sie verständigte die Polizei. Die ermittelt jetzt gegen den Anrufer. Und sie lobte die 73-Jährige ob ihres überlegten Verhaltens. Denn die Anrufer setzen entweder auf die Vertrauensseligkeit ihrer Opfer oder darauf, dass sie sich unter Druck setzen lassen. Da kamen sie bei der Seniorin aus Ulm aber an die Falsche.

Die Polizei rät:

  • Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!
  • Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige Sondernummern beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900…, 0180…, 0137…).
  • Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.
  • Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern oder Ähnliches.
  • Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt und was genau Sie gewonnen haben. Notieren sie sich seine Antworten.
  • Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.
  • Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen Vertragsabschluss widerrufen und wegen arglistiger Täuschung anfechten. Verbraucherzentralen bieten dazu Musterschreiben an. Diese gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen sowie im Internet (www.verbraucherzentrale.de).
  • Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge und Ihre Telefonrechnung.
  • Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder Sparkasse rückgängig machen. Abbuchungen können Sie innerhalb einer bestimmten Frist problemlos widersprechen. Wenden Sie sich zudem unverzüglich an Ihren Bankberater.
  • Teilen Sie Ihrem Telefonanbieter schnellstmöglich mit, welche Forderung unberechtigt ist. Dieser hat dann eventuell noch die Möglichkeit, nur den berechtigten Teil des Rechnungsbetrags einzuziehen. Ist bereits eine Abbuchung über den gesamten Betrag erfolgt, sollten Sie dieser bei Ihrem Geldinstitut widersprechen und dann nur den berechtigten Teil der Telefonrechnung begleichen.
  • Unberechtigte Lastschrifteinzüge können den Tatbestand des Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erfüllen. Erstatten Sie im Zweifel Anzeige bei der Polizei.

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