Landkreis Neu-UlmRegionalnachrichten

Weißenhorn/Senden: Feiertagskontrollen durch die Polizei – zwei Verstöße

Beamte der Polizeiinspektion Weißenhorn führten am Karfreitag mehrere Gaststättenkontrollen im Bereich Weißenhorn und Senden durch.
Ziel war es, die Einhaltung der Vorschriften des Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz – FTG) zu überwachen. Gemäß diesem sind Musikdarbietungen in Gaststätten am Karfreitag nicht gestattet. Von den insgesamt neun kontrollierten Betrieben hielten sich sieben Betreiber gewissenhaft an die Vorschriften. In zwei Bars (beide im Stadtgebiet Senden) wurde den Gästen Musik vorgespielt. Die Barbetreiber wurden auf das genannte Verbot und den religiösen Hintergrund hingewiesen, welche ihre Musikanlagen daraufhin ausschalteten. Gegen beide Pächter wurden entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Das zuständige Landratsamt Neu-Ulm hat nun die Verhängung einer Geldbuße zu prüfen.

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