Landkreis GünzburgRegionalnachrichten

Stadtgebiet Krumbach: Vollsperrung der B16/Raunauer Straße am Montag

Das Staatliche Bauamt Krumbach informiert, dass ab Montag, den 03.06.2019 die Sanierungsarbeiten am Fahrbahnbelag der B16 (Raunauer Straße) in Krumbach stattfinden. Vollsperrung ab 11.06.2019.

In den Osterferien hat das Staatliche Bauamt Krumbach mit der Sanierung der Bundesstraßen in Krumbach begonnen. Nun kommt in den Pfingstferien ein weiterer Bauabschnitt hinzu. Die B16 zwischen dem Lexenrieder Weg und dem südlichen Ortsausgang von Krumbach. Dafür müssen sich die Verkehrsteilnehmer auf Beeinträchtigungen des Verkehrs einstellen.

Die Vorarbeiten starten am 03.06. mit dem Reinigen und neu Verfugen der gepflasterten Rinnen entlang der Straße. In dieser Woche kommt es zu Behinderungen aufgrund von langsam fahrenden Baufahrzeugen entlang der Strecke. In der Woche ab dem 11.06. wird die Straße für den Durchgangsverkehr komplett gesperrt. Die Anwohner und Kunden der Geschäfte erreichen noch bis zum Mittwoch (12.06.) 19:00 Uhr den Erwin-Bosch-Ring und die Kneippstraße. Am Donnerstag soll der neue Asphalt eingebracht werden. An diesem Tag ist das Befahren der Straße nicht möglich. Dadurch sind die Straßen Kneippstraße und der Erwin-Bosch-Ring am Donnerstag nicht anfahrbar. Die Anwohner werden gebeten ihre Fahrzeuge für diesen Tag außerhalb zu Parken.

Am Freitagmorgen wird die Raunauer Straße zuerst für Anwohner und Kunden der Geschäfte im Erwin-Bosch-Rings bzw. Kneippstraße geöffnet. Am Nachmittag auch für den Durchgangsverkehr. In den nachfolgenden Wochen kommt es noch zu kleinen Beeinträchtigungen des Verkehrs aufgrund von fehlender Fahrbahnmarkierung auf der Strecke. Die Markierungsarbeiten finden dann in der KW 26 statt.

Für diese Baumaßnahme investiert das Staatliche Bauamt Krumbach ca. 190.000 Euro.

Das Staatliche Bauamt Krumbach bittet die Verkehrsteilnehmer um Verständnis sowie um Beachtung der Sperrung sowie der damit verbundenen Verkehrssicherungsmaßnahmen, damit eine sichere und gute Abwicklung der Baumaßnahme gewährleistet werden kann.

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