Landkreis und Stadt AugsburgRegionalnachrichten

Augsburg: 70-Jähriger mit Elektroroller ohne Versicherung unterwegs

Am 25.06.2019), gegen 00.00 Uhr, wurde ein 70-jähriger Mann in der Rosenaustraße in Augsburg von einer Polizeistreife angehalten, da er offensichtlich mit einem Elektroroller unterwegs war.
Aufgefallen war der Mann, da er mehrere Meter ohne anzustoßen in gleichbleibender Geschwindigkeit weiterfuhr. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass der Elektroroller eine Versicherung benötigt hätte, die der Mann nicht vorweisen konnte. Die Weiterfahrt mit dem Elektroroller wurde mangels Versicherungsschutz unterbunden.

Den Mann erwartet nun eine Anzeige nach dem Pflichtversicherungsgesetz, sowie der StVO und der StVZO.

Kurzinfo Elektroroller:

Das Pflichtversicherungsgesetz gilt für Kraftfahrzeuge mit regelmäßigem Standort im Bundesgebiet, wenn sie auf öffentlichem Verkehrsgrund geführt werden und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 6 km/h übersteigt.

Als Elektrokleinstfahrzeuge gem. der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung gelten Kraftfahrzeuge mit elektrischen Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mindestens 6 km/h aber nicht mehr als 20 km/h (weiter müssen die Fahrzeuge gem. Verordnung bestimmte Merkmale insbesondere zur Gesamtbreite-/höhe/-länge, Gewicht sowie zur Breite der Lenkstange u. a. aufweisen sowie über eine entsprechende und in der Verordnung definierte technische Ausrüstung zu Bremsen, lichttechnischen Einrichtungen, Schallzeichen sowie sonstige Sicherheitsanforderungen verfügen)

Für diese Elektrokleinstfahrzeuge (eKV) ist keine Fahrerlaubnis erforderlich, es besteht lediglich eine Altersgrenze für:

Elektrokleinstfahrzeuge mit bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von weniger als 12 km/h: Vollendung des 12. Lebensjahres

Elektrokleinstfahrzeuge mit bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 12 km/h bis 20 km/h: Vollendung des 14. Lebensjahres

Zulässige Verkehrsflächen gem. §10 eKFV:

Elektrokleinstfahrzeuge mit bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit < 12 km/h: Nur auf Gehwegen, gemeinsamen Geh- und Radwegen, Fußgängerzonen. Nur wenn diese nicht vorhanden sind, dürfen Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen befahren werden.

Elektrokleinstfahrzeuge mit bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 12 km/h – 20 km/h: Nur auf baulich angelegten Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen. Sind diese nicht vorhanden, darf auf der Fahrbahn gefahren werden.

 

Vorgenannte Informationen sind nicht abschließend. Vor einem Kauf und der Inbetriebnahme sollte man sich daher genau über die erforderliche Ausrüstung und den Betrieb von Elektrokleinstfahreugen im Straßenverkehr informieren. Dies gilt besonders für Eltern, die ihren Kindern das Fahren mit solchen Kraftfahrzeugen erlauben.

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